Erneute Behandlung gem. Art. 32 Abs. 3 Satz. 1 GO: Umnutzung von Wohnräumen im Dachgeschoss in eine eigene Wohneinheit, Errichtung Gaube, Carport und Balkon, Bayernstraße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.12.2019 ö beschliessend 2.2
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2020 ö beschliessend 1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Bauantragsunterlagen hinsichtlich der Gaubengestaltung gemäß dem Entwurfsplan i.d.F. vom 23.01.2020 abgeändert werden. Die Befreiungen für die Gaubengestaltung am Bestandsgebäude erfolgen aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalls. Künftig soll jedoch weiterhin an den grundsätzlichen Festsetzungen für die Gaubengestaltung (insbesondere keine Gaubenbänder, Abstände zum First und Ortgang, usw.) festgehalten werden.
  2. Das in der Bauausschusssitzung vom 17.12.2019 erteilte Einvernehmen wird aufgrund der Nachprüfung durch den Gemeinderat (Art. 32 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung i.V.m.
    § 7 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Marktes Großostheim) insoweit ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:19 Uhr