Straßenplanung am Ostring; - Antrag 05/2015 der UB-Bachgau; auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine Grüngestaltung und Baumpflanzungen am Ostring - Antrag 02/2018 von Gemeinderat Detlef Maurer; auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Anlage des Bürgersteigs und Grünstreifens mit Bäumen entlang des Ostrings im Bereich der Hausnr. 38 und 40 zur Einmündung Legesweg Ringheim - Entscheidungen über den Abschluss bzw. die Umsetzung von erschließungsbeitragspflichtigen Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2019 ö 1.10
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

  1. Durch die in der Vergangenheit im Ostring durchgeführten Maßnahmen wurde mit der erstmaligen Herstellung begonnen. Eine endgültige Fertigstellung mit rechtzeitigem Entstehen der Beitragspflicht bis zum 31.03.2021 wird nicht weiterverfolgt.
  2. Die beiden Anträge 05/2015 und 02/2018 werden insoweit angenommen, dass die Verwaltung mit der weiteren Aufarbeitung wie folgt beauftragt wird:
  1. Für den gesamten Ostring ist eine entsprechende Straßenausbauplanung (ggf. mit Alternativvarianten) samt Grundlagenermittlung durchzuführen bzw. zu beauftragen.
  2. Außerdem ist auch der Einmündungsbereich Nordring/Legesweg in die Planungen mit einzubeziehen, um eine bessere Verkehrsführung (z. B. mittels Querungshilfe) herbeizuführen.
  3. Weiter sind darauf aufbauend Kostenschätzungen für die Umsetzung(en) zu ermitteln.
  4. Die Ergebnisse sind in den gemeindlichen Gremien sodann vorzustellen, damit eine entsprechende Berücksichtigung für die Haushaltsplanungen 2021 erfolgen kann.
  1. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, im Zuge der Ziffer 2 zusätzlich ein Sanierungskonzept (insbesondere Umfang und Abwicklung) für diesen Teilbereich des Ostrings zu erarbeiten.
  2. Für den Bereich Ostring Hs.Nr. 8 a-10 b wird die Verwaltung ebenso beauftragt,
  1. eine entsprechende Straßenausbauplanung durchzuführen bzw. zu beauftragen,
  2. darauf aufbauend eine Kostenschätzung für die Umsetzung zu ermitteln und
  3. die Ergebnisse sodann in den gemeindlichen Gremien vorzustellen, damit eine weiterführende Entscheidung erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:19 Uhr