Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für die Sonderbauflächen im Bereich des B-Plans "Sport- und Erholungsfläche Bachgauhalle, 5. Änderung" sowie im Bereich der Straße Zur Welzbachhalle gem. Flächennutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

  1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Realisierung der in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 für die im Bereich westlich der Straße Zur Welzbachhalle sowie südlich der Ringheimer Mühlstraße dargestellten Sonderbauflächen (S) soll ein besonderes Vorkaufsrecht begründet werden.
  2. Die „Vorkaufsrechtssatzung Zur Welzbachhalle/Ringheimer Mühlstraße“ wird gemäß dem vorliegenden Entwurf vom 28.04.2020 inkl. der Anlagen 1 und 2 verabschiedet .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2020 08:56 Uhr