Befreiung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen anlässlich Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 2

Beschluss 1

Auf Grund der durch Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordneten Schließung aller Betreuungseinrichtungen werden von den Gebührenpflichtigen ab 16.03.2020 die für die Dauer der verfügten Schließung fälligen Betreuungsgebühren anteilig nicht erhoben, sofern eine tatsächliche Nutzung der Einrichtung im Rahmen einer Notbetreuung nicht erfolgt. Bereits für den Monat 03/2020 gezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet.

Dem Antrag der Dritten Bürgermeisterin Bettina Göller, dass insbesondere Personen, die derzeit systemrelevant sind und die Einrichtungen nutzen, auch bei einer Nutzung von den Gebühren freizustellen sind, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 15

Beschluss 2

Auf Grund der durch Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordneten Schließung aller Betreuungseinrichtungen werden von den Gebührenpflichtigen ab 16.03.2020 die für die Dauer der verfügten Schließung fälligen Betreuungsgebühren anteilig nicht erhoben, sofern eine tatsächliche Nutzung der Einrichtung im Rahmen einer Notbetreuung nicht erfolgt. Bereits für den Monat 03/2020 gezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet.

Dem Antrag der Dritten Bürgermeisterin Bettina Göller, dass insbesondere Personen, die derzeit systemrelevant sind und die Einrichtungen nutzen, auch bei einer Nutzung von den Gebühren freizustellen sind, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 12:46 Uhr