Defizitübernahme für Gebührenausfälle Freier Träger von Kinderbetreuungseinrichung anlässlich Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö beschliessend 3

Beschluss

Den Freien Trägern von Kindergartenbetreuungseinrichtungen im Gemeindegebiet werden für den Gebührenausfall, der durch die verfügte Schließung der Betreuungseinrichtungen verursacht wurde, zusätzliche Abschlagszahlung auf das zu erwartende höhere Betriebskostendefizit gewährt. Die Höhe richtet sich nach den anteilig entgangenen monatlichen Betreuungsentgelten sowie den nachweislich nicht durch Wegfall der Zahlungspflicht kompensierten Verpflegungsaufwendungen.

Über die erhaltenen Zahlungen ist mit einer Defizitabrechnung für das Jahr 2020 Rechnung zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 12:46 Uhr