Erhöhung der Überwachungszeit der Kommunalen Verkehrsüberwachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschuss, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Verkehrsausschuss 1. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschuss 02.06.2020 ö beschliessend 2.1
Umwelt- und Verkehrsausschuss 27. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschuss 31.08.2023 ö beschliessend 2

Beschluss 1

  1. Die Überwachungszeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung werden weiterhin mit 90 Stunden/Monat beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.        Die prozentuale Überwachungszeit in den Ortsteilen beträgt:
    • 55 % (= 49,5 Stunden) Großostheim
    • 15 % (= 13,5 Stunden) Ringheim
    • 15 % (= 13,5 Stunden) Pflaumheim
    • 15 % (= 13,5 Stunden) Wenigumstadt
3.        Der Begehungsplan der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird in die Gebietsarten Altort, Gewerbegebiet, Wohngebiet und KiGA/Schule aufgeteilt. Die prozentuale Überwachungszeit beträgt dabei: 
    • 50 % Altorte
    • 30 % Schulen/KiGa
    • 20 % Gewerbegebiete
    • Wohngebiete nur auf Zuruf
4.                Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird beauftragt, alle Tatbestände der Straßenverkehrsordnung (StVO) vollumfänglich zu ahnden.
5.        Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird beauftragt, Verkehrsverstöße -soweit möglich- sofort (ohne Einhaltung einer „Wartezeit“) zu ahnden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 11:27 Uhr