Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen, insbesondere Sporthallen, Kultur- und Begegnungsstätten unter den Vorgaben der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Corona-Pandemie)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

Den Vereinen soll, soweit es die aktuellen Hygienevorschriften ermöglichen, der Zugang zu den Sporthallen, Kultur- und Begegnungsstätten ermöglicht werden. Die Sporthallen sollen baldmöglichst wieder geöffnet werden. Der Gemeinderat sichert zu, die erforderlichen Mehrkosten (Personalaufwand, Reinigungsmaterialien) zu finanzieren. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des Haushaltsberichts im September dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 14:25 Uhr