Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des einfachen Bebauungsplans "Aussiedlerhof Reiterspfad 1", OT Wenigumstadt i.V.m. der 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägungs-, Satzungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 27.08.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat macht sich den Abwägungsvorschlag i.d.F. vom 21.08.2020 zu eigen und beschließt diesen als Abwägung im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB.

  1. Der einfache Bebauungsplan „Aussiedlerhof Reiterspfad 1“ (Bebauungsplan samt Begründung i.d.F. vom 23.06.2020) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.04.2020 (im Bereich des einfachen Bebauungsplans „Aussiedlerhof Reiterspfad 1“) samt Begründung i.d.F. vom 23.06.2020 wird hiermit festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Genehmigungsantrag im Sinne von § 6 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 203 BauGB und § 2 Abs. 1 ZustVBau dem Landratsamt Aschaffenburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro hat allen von der Abwägung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit einen Auszug betreffend ihrer Rechte von der Abwägung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2020 12:08 Uhr