Corona-Pandemie;
Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Einsetzung des Ferienausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates erhält in § 9 nun folgende Fassung:
„§ 9 Ferienausschuss
1Insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus dem Pandemiefall COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) bestimmt der Marktgemeinderat im Rahmen dieser Geschäftsordnung einen Ferienausschuss (Art. 32 Abs. 4 GO). 2Der Ferienausschuss ist für alle Aufgaben zuständig, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig wäre. 3Die Ferienzeit beginnt am Tag nach der Bekanntmachung des Robert-Koch-Institutes, dass der Infektionswert im Landkreis Aschaffenburg auf 100/100.000 Einwohner oder darüber gestiegen ist. 4Die Ferienzeit beträgt 6 Wochen. 5Die Vorschriften über den Geschäftsgang gelten für den Ferienausschuss analog. 6Der Gemeinderat ist in geeigneter Art und Weise über den Beginn der Ferienzeit zu informieren.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2020 08:55 Uhr