Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates; Einstellung der Tätigkeit des Ferienausschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 12. Sitzung des Marktgemeinderates 12.01.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Dem Verwaltungsvorschlag wird zugestimmt. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates erhält in § 9 nun folgende Fassung:
„§ 9 Ferienausschuss
1Insbesondere aufgrund der Erkenntnisse aus dem Pandemiefall COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) bestimmt der Marktgemeinderat im Rahmen dieser Geschäftsordnung einen Ferienausschuss (Art. 32 Abs. 4 GO). 2Der Ferienausschuss ist in der vom Marktgemeinderat gesondert zu beschließenden Ferienzeit für alle Aufgaben zuständig, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig wäre. 3Die Vorschriften über den Geschäftsgang gelten für den Ferienausschuss analog.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2021 10:30 Uhr