Bauvoranfrage; Errichtung eines Kirchengebäudes mit Kirchensaal, Jugendzentrum, Bürogebäude und Tiefgarage, Ostring 36, OT Ringheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 12.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 13.06.2019 ö 5.10
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.12.2019 ö beschliessend 2.7
Bau- und Planungsausschuss 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 12.08.2021 ö beschliessend 1.1

Beschluss

  1. Zur Berechnung des Stellplatznachweises sind die Vorgaben der Garagenstellplatzverordnung anzuwenden. 
  2. Die mit der Bauvoranfrage formulierte Fragestellung eines „Gleichzeitigkeitsfaktors“ für den Stellplatznachweis kann unter der Voraussetzung, dass per Auflage die entsprechenden Nutzungen nicht gleichzeitig erfolgen dürfen, zugestimmt werden, sofern die in den Planunterlagen nachgewiesenen 61 Stellplätze rechtlich nicht ausreichend sind. 
  3. Weiter wird für den noch zu stellenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der erforderlichen Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB in Aussicht gestellt. Es wird auf die Beschlussbuchauszüge der Bauausschusssitzungen vom 13.06.2019 und 17.12.2019 Bezug genommen hinsichtlich des Nutzungskonzepts (Anzahl Veranstaltungen, etc.) und der daraus erforderlichen Auflagen und Bedingungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 09:11 Uhr