Nutzungsänderung einer Bankfiliale in Wohnungen, Anne-Frank-Straße 12a, OT Ringheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 15. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 15.07.2021 ö beschliessend 1.1
Bau- und Planungsausschuss 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 09.09.2021 ö beschliessend 1.1

Beschluss 1

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 1 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in sechs Wohneinheiten) in Aussicht gestellt. 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 2 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in ein Boardinghouse) nicht in Aussicht gestellt. Im Zuge eines Bauantrages wäre in einer ausführlichen Betriebsbeschreibung darzulegen, welche Dienstleitungen angeboten werden. Vor Allem wäre hierbei auch die max. zulässige Nutzungszeit/Vermietungszeit darzulegen.
 
  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 3 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in eine Wohnungsgemeinschaft) nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 1 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in sechs Wohneinheiten) in Aussicht gestellt. 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 2 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in ein Boardinghouse) nicht in Aussicht gestellt. Im Zuge eines Bauantrages wäre in einer ausführlichen Betriebsbeschreibung darzulegen, welche Dienstleitungen angeboten werden. Vor Allem wäre hierbei auch die max. zulässige Nutzungszeit/Vermietungszeit darzulegen.
 
  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 3 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in eine Wohnungsgemeinschaft) nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 1 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in sechs Wohneinheiten) in Aussicht gestellt. 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 2 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in ein Boardinghouse) nicht in Aussicht gestellt. Im Zuge eines Bauantrages wäre in einer ausführlichen Betriebsbeschreibung darzulegen, welche Dienstleitungen angeboten werden. Vor Allem wäre hierbei auch die max. zulässige Nutzungszeit/Vermietungszeit darzulegen.
 
  1. Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der benötigten Befreiung, wird für die Variante 3 (Nutzungsänderung einer Bankfiliale in eine Wohnungsgemeinschaft) nicht in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.12.2021 09:12 Uhr