Machbarkeitsstudie Bachgaubahn - Vorstellung des Endberichts durch das Büro TTK


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 25. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2021 ö 1

Beschluss

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bachgaubahn der beauftragten Planungsbüros TTK GmbH und der PTV Group werden zur Kenntnis genommen sowie methodisch und fachlich anerkannt.
  2. Aufbauend auf den Ergebnissen der Untersuchung, die derzeit zu dem Schluss kommt, dass das geforderte Kriterium (1.000 Fahrgastkm / km Neubaustrecke) für die Bestellung des Schienenverkehrs durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) nicht erreicht wird, wird der Bürgermeister aufgefordert, sich bei den zuständigen Ministerien für eine Abänderung der Regularien zur Reaktivierung von Bahnstrecken einzusetzen. Dabei soll auch auf das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.05.2021 verwiesen werden.
  3. Auch wenn eine Reaktivierung der Bachgaubahn bei besseren Förder-/Bestellmodalitäten erfolgen kann, werden nach wie vor parallel mehrere Buslinien verlaufen, um den ÖPNV mit seinen unterschiedlichen Ziel- und Quellverkehren auf diesem Linienbündel zu gewährleisten.  Es ist daher unabdingbar den Linienverkehr nach den Empfehlungen des Gutachtens (Schnellbuslinie Variante 2) zu beschleunigen. Es ist deshalb zu prüfen, ob beim vom Staatlichen Bauamt angestrebten Ausbau der Abfahrt „Großostheim“ an der B469 Busbeschleunigungsspuren über das Brückenbauwerk oder zur Ein- und Ausfahrt in die Großostheimer Straße der Stadt Aschaffenburg zu einer Steigerung der Attraktivität der Linien und damit des ÖPNV führen können. Bei der weiteren Entwicklung des ÖPNV soll auch die Schnellbus Variante 1 mit in die Überlegungen einbezogen werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und der Stadt Aschaffenburg eine Vorstudie für die unter Nr. 3 genannten Punkte erstellen zu lassen, um die Anforderungen an die Ausbauplanung des Staatlichen Bauamts hinreichend darstellen zu können. Hierfür ist eine Kostenvereinbarung auszuarbeiten.
  5. Für den Streckenabschnitt zwischen Großostheim und dem Bahnübergang der Großostheimer Straße an der Nilkheimer Mainbrücke ist eine ökologische Abschätzung, insbesondere des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie des Aufwands für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2022 14:28 Uhr