Bauvoranfrage; Errichtung zweier Reihenhäuser sowie eines Einfamilienhauses, Babenhäuser Straße 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 24. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 21.04.2022 ö beschliessend 1.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die im Zuge der Bauvoranfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
  1. Der in den Plänen dargestellten Wohnbebauung und dem dadurch veränderten Maß der baulichen Nutzung wird zugestimmt. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist darauf zu achten, dass sich die Wohngebäude auch hinsichtlich der Höhe in die nähere Umgebung einfügen. 

  1. Der rückwärtigen zweigeschossigen Bebauung wird zugestimmt. Die Erschließung (verkehrlich als auch Wasser und Kanal) ist entsprechend dem Sachverhalt zu sichern.

  1. Die geplante Bebauung mit Wohnnutzung fügt sich aufgrund der im Sachverhalt genannten Gründe in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

  1. Der gewählten Dachform (Flachdach) für die geplante Bebauung im rückwärtigen Bereich (Haus B und C) wird zugestimmt.

  1. Der gewählten Dachform (Flachdach) für die geplante Bebauung an der östlichen Grundstücksgrenze (Haus A) wird nicht zugestimmt. Hinsichtlich der Dachform soll eine Umplanung in Anlehnung an die bestehenden Gebäude entlang der Babenhäuser Straße (Satteldach) erfolgen.

  1. Die Erschließung (verkehrlich als auch Wasser und Kanal) ist entsprechend dem Sachverhalt zu sichern. Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist eine Kostenübernahmeerklärung des Bauherrn erforderlich.

  1. Dem Bauherrn wird empfohlen, den vorhandenen Baumbestand -soweit möglich- zu erhalten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.05.2022 12:23 Uhr