Errichtung eines Kirchengebäudes mit Kirchensaal und Jugendzentrum sowie Bürogebäude mit Tiefgarage, Ostring 36, OT Ringheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiung und Ausnahme, wird unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffern 2 und 3 erteilt. Folgende Befreiung/Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden erteilt:
- Errichtung des geplanten Kirchengebäudes und Fußgängerweges außerhalb des festgesetzten Baufensters im Bereich des Pflanzstreifens mit einer Fläche von ca. 23 m²
- Ausnahme für die Errichtung eines Kirchengebäudes im Bereich eines Gewerbegebietes
- Dem beantragten Gleichzeitigkeitsfaktor hinsichtlich des Stellplatznachweises wird zugestimmt. Hierfür ist in der Baugenehmigung eine Auflage aufzunehmen, dass die entsprechenden Nutzungen nicht gleichzeitig erfolgen dürfen.
- Das Nutzungskonzept ist Bestandteil des vorliegenden Bauantrages. In der Baugenehmigung ist entsprechend darauf Bezug zu nehmen unter der Auflage bzw. Abänderung der folgenden Punkte:
- Der Gemeindesaal bleibt den Nutzungen der syrisch-orthodoxen Kirche vorbehalten, beispielsweise zur Vermietung für Feiern und Festlichkeiten (Tauffeiern, Familientreffen, Geburtstage). Eine Nutzung des Gemeindesaals außerhalb dieses Nutzungsumfangs (z.B. gewerbliche Nutzung) ist auszuschließen.
- Eine gemeinsame Nutzung der Kirche und der Versammlungsstätte darf nicht erfolgen, da ansonsten die erforderlichen Auswirkungen im Gewerbegebiet durch Verdrängungsparken usw. nicht mehr vom Gewerbegebiet aufgenommen werden kann.
- Bei der geplanten Kirche muss es sich um eine Kirche für die Kirchengemeinde vor Ort handeln
- Die kirchliche Nutzung des Grundstückes hat gegenüber den anderen Nutzungen zu überwiegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2022 12:53 Uhr