Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und Errichtung von fünf Garagen, Untere Mühle 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss 27. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss 14.07.2022 ö beschliessend 1.4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird für das eingereichte Vorhaben (fünf Einzelfragen) unter der Voraussetzung erteilt, dass mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherstellung des geplanten Bauvorhabens als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB mit folgenden Bestandteilen vereinbart wird: 
Der Bauherr hat
  1. eine Dienstbarkeit in Bezug auf die Immissionen um die Kläranlage (genauso wie beim Jakobshof) in das Grundbuch eintragen zu lassen,
  2. eine Dienstbarkeit zur Unterlassung der Errichtung von weiteren Wohnbauflächen außerhalb der geschlossenen Baustrukturen auf den Grundstücken eintragen zu lassen sowie  
  3. ein schuldrechtliches Versprechen abzugeben, dass er ggf. entstehende Kosten für die Erschließung (z.B. Löschwasserversorgung, Wasser und Kanal) vollständig übernehmen wird. 
Vor Erteilung einer künftigen Baugenehmigung ist sodann der vorgenannte städtebauliche Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2022 12:53 Uhr