Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf die Neukalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 3

Beschluss

Für die nach § 12 (1) Ziffer 2 KommHV erforderliche kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird der Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2022 (Verbuchung in Haushaltsjahr 2023) unverändert auf 1,00 v.H. festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 08:29 Uhr