Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung für einen neuen Kalkulationszeitraum ab 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 41. Sitzung des Marktgemeinderates 03.11.2022 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Kalkulationszeitraum für die Neuberechnung der Wassergebühren wird beginnend ab 2023 auf einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2025 festgelegt. Der Berechnung werden als erforderlicher mittlerer jährlicher Gebührenbedarf für die Wasserversorgungsanlage 1.802.650,78 € zu Grund gelegt. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Verbrauchsmengen ermittelt sich folgender Gebührensatz
       Wasser:        Gebühr: 2,21 €/m³ (netto, zzgl. 7 % USt = 2,36 €/m³)
Der beigefügten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.11.2022 08:29 Uhr