Wohnhausan- und Umbau, Leipziger Straße 17, OT Ringheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss, 11.05.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen, einschließlich der beantragten Befreiungen, wird erteilt.
- Folgende Befreiungen werden erteilt:
- Überschreitung des Baufensters durch die vorhandene Garage (teilweise)
- Überschreitung des Baufensters durch den vorhandenen Anbau mit einer Fläche von insgesamt 12,50 m²
- Nichteinhaltung der festgesetzten Dachneigung von 35-40 Grad, hier 30 Grad
- Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe von 3,50 m, hier 4,13 m
- Errichtung der beiden Gauben mit einem Flachdach bei einer Hauptdachneigung von 30 Grad, lt. B-Plan Flachdachgauben unzulässig, Gauben ab einer Hauptdachneigung von 40 Grad
- Überschreitung des Baufensters durch die geplante Außentreppe mit Überdachung
- Nichteinhaltung des Abstandes der Gaube zum Ortgang von mind. 2,50 m, hier 1,80 m
- Überschreitung der Gaubenlänge von max. 1/3 der Trauflänge
- Nichteinhaltung für die Errichtung des geplanten Geräteschuppens/Unterstand Fahrräder
- Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, den -in der Aufstellung befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplans enthaltenen- Mindestabstand der Gauben zum Ortgang auf 1,50 m abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2023 09:00 Uhr