Benutzungs- und Gebührenordnung für die gemeindlichen Hallen hier: Kalkulation Benutzungsgebühren Sporthallen und Festlegung Gebührentarif


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschliessend 2

Beschluss

Die Benutzungsgebühren (netto) für die gemeindlichen Sporthallen und die durch die Gemeindeverwaltung vergebenen Fremdhallen werden je tatsächlicher Nutzungsstunde ab dem 01.01.2024 gemäß nachstehender Tabelle festgelegt:
Spiel- und Turnierzeiten örtlicher Sportvereine bleiben ohne Berechnung. Von auswärtigen Sportvereinen wird die doppelte Gebühr erhoben.

Für die Dauer von fünf Jahren erfolgt eine Gebührenabmilderung des Bezugstarifes „Training Erwachsene“ gemäß der nachstehenden Staffelung. Diese gilt auch entsprechend dem vorstehenden Verhältnis zu den Jugend- sowie Spiel- und Turniertarifen.
Für den Trainingsbetrieb in den gemeindlichen Badeeinrichtungen wird die Nutzungsgebühr (netto) wie folgt festgesetzt:
Hallenbad (je Stunde):
Erwachsene        40,00 €,
Jugendliche        20.00 €,
Freibad (je Stunde und Bahn):
Erwachsene        10,00 €,
Jugendliche        5.00 €.
Für die Dauer von fünf Jahren erfolgt eine Gebührenabmilderung des Bezugstarifs „Training Erwachsene“ gemäß der nachstehenden Staffelung.
Die Regelungen zum Spiel- und Turnierbetrieb (Wettkämpfe) sowie zur Nutzung durch auswärtige Vereine gelten wie beim Sporthallenbetrieb.
(Alle Gebühren und Entgelte zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.12.2023 10:03 Uhr