Kalkulationsgrundlagen zur Neuberechnung der Leichenhausgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 07.12.2023 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Die Nutzungsgebühren für die Leichen- und Aussegnungshallten des Marktes Großostheim werden auf Basis der vorgestellten Kalkulation und einem Kostendeckungsgrad von 50 v.H. sowie einer Gewichtung des Äquivalenzfaktors der Leichenhalle auf dem Parkfriedhof und den übrigen Hallen in einem Verhältnis von 2 zu 1 ab dem 01.01.2024 je Nutzungstag wie folgt festgesetzt:
Leichen-/Aussegnungshalle        je Nutzungstag:
Parkfriedhof                425,00 €
übrige Friedhöfe        212,00 €

Damit ist der Antrag abgelehnt und es verbleibt bei den bisherigen Gebühren für die Leichenhausnutzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Datenstand vom 22.12.2023 10:03 Uhr