Neufestlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Großostheim hier: Überprüfung/Anpassung im Hinblick auf eine Neukalkulation ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) 76. Sitzung des Marktgemeinderates 07.11.2024 ö beschliessend 3

Beschluss

Für die nach § 12 (1) Ziffer 2 KommHV erforderliche kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird der Zinssatz ab dem Vermögensrechnungsjahr 2024 (Verbuchung in Haushaltsjahr 2025) neu auf 2,00 v.H. festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.03.2025 09:07 Uhr