Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauptstraße 70", OT Wenigumstadt - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 09.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Markt Großostheim) | Sitzung des Bauausschusses | 07.02.2019 | ö | beschliessend | 2.1 |
Bauausschuss (Markt Großostheim) | Sitzung des Bauausschusses | 21.03.2019 | ö | vorberatend | 1 |
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 09.05.2019 | ö | beschliessend | 3.1 |
Marktgemeinderat (Markt Großostheim) | 45. Sitzung des Marktgemeinderates | 02.02.2023 | ö | beschliessend | 1.1 |
Beschluss
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße 70“ im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 5536 der Gemarkung Wenigumstadt.
- Gleichzeitig werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und dessen Begründung i.d.F. vom 09.05.2019 sowie der noch einzuarbeitenden Verbreiterung der Fahrbahn „In den Kreuzgärten“ um einen Meter (Bereich zwischen Stich- und Hauptstraße) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf den vorliegenden Entwürfen die öffentliche Auslegu ng nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen bzw. von dem Büro PlanerFM, Aschaffenburg, durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2019 15:24 Uhr