Aufstellung einer Richtlinie für Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Gratulation zur Geburt eines Kindes entspricht einer bayernweit gängigen Praxis in kreisangehörigen Gemeinden.

Aufgrund des Gebot der Datenminimierung (Art. 5) sollte der Gemeinderat eine Richtlinie nach Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung über die örtlich maßgeblichen Gratulations anlässen zu Geburten festlegen.

Für die Weitergabe von Melderegisterdaten an den ersten Bürgermeister zu Gratulationszwecken ist § 37 Abs. 1 BMG (Bundemeldegesetz) maßgeblich. Danach dürfen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört, unter den in § 34 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Abs. 1 BMG aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden. § 34 Abs. 1 Bundesmeldegesetz fordert hier, dass dies zur Erfüllung der in der eigenen Zuständigkeit liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es vertretbar, eine Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen als gemeindliche Aufgabe anzusehen.

Jeder Grünwalder Bürger hat jedoch die Möglichkeit gemäß der Übermittlungssperre nach dem Bundemeldegesetz einer Weitergabe der Daten im Fall eines Altersjubiläums oder eines Ehejubiläums zu widersprechen.

Die in vielen Gemeinden übliche Gratulation zur Geburt eines Kindes ist von § 50 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz dagegen nicht erfasst.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine entsprechende Richtlinie in Bezug auf Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern aufzustellen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 den Sachverhalt ausführlich vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Richtlinie in Bezug auf Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern aufzustellen.

Auf die Verlesung des Richtlinientextes wird ausdrücklich verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt entsprechend der einstimmigen Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 19.02.2019 einstimmig die Richtlinie in Bezug auf Gratulationen bei Geburten gegenüber Gemeindebürgern aufzustellen.

Auf die Verlesung des Richtlinientextes wird ausdrücklich verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Zeppenfeld war während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 27.03.2019 14:49 Uhr