Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Jobst aus der GR-Sitzung vom 29.01.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö 8.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2019 hat Gemeinderatsmitglied Jobst bezüglich des Themas Freihalten von Gehbahnen und Heckenrückschnitten angefragt, wie viele Zwangsgeldandrohungen vom Ordnungsamt erlassen und Ersatzvornahmen vorgenommen wurden.

Es wurden in den letzten 2 Jahren sieben Zwangsgeldandrohungen erlassen.

Ersatzvornahmen wurden in der Gemeinde Grünwald keine vorgenommen.

Eine Ersatzvornahme kann nur bei Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung, dass die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wurde, vorgenommen werden.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll gewährleisten, dass die Gemeinde Grünwald im Einzelfall eine vernünftige Relation zwischen dem angestrebten Ziel des Rückschnitts der Hecke und dem eingesetzten Mittel der Zwangsgeldandrohung oder der Ersatzvornahme herstellt und dadurch angemessen auf die spezielle Sachlage reagiert. Verhältnismäßig ist die Zwangsgeldandrohung oder die Ersatzvornahme erst dann, wenn diese Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Somit ist die Gemeinde Grünwald verpflichtet, zu prüfen und abzuwägen, ob die Belange der Verkehrssicherheit so hoch beeinträchtigt sind, dass die privaten Belange zum Erhalt der Hecke beschnitten werden können

Das Ordnungsamt hat gemeinsam mit der Bauverwaltung am 28. Februar 2019 alle in Frage kommenden Thujenhecken im Zuge einer Ortsbesichtigung kontrolliert.

Es war festzustellen, dass die Grünwalder Bürger ihre Hecken in der Zeit von 01. Oktober bis Ende Februar (ab 01. März beginnt die Schonzeit) ordentlich zurückgeschnitten haben und keine Rechtfertigung vorliegt,  eine Ersatzvornahme nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG vorzunehmen.

Datenstand vom 13.05.2019 09:47 Uhr