Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 05.02.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.03.2019 ö informativ 8.3

Sachverhalt

In der öffentlichen GR-Sitzung am 05.02.2019 hat GR-Mitglied Reinhart-Maier angeregt, zu prüfen, ob es möglich ist, dass das Kommunale Erziehungsgeld der Gemeinde Grünwald in Bezug zum Familiengeld des Freistaates Bayern „gleichbehandelt“ wird. Dies hätte das Ergebnis, dass eine Anrechnung auf Hartz IV Leistungen auch beim Kommunalen Erziehungsgeld entfallen würde.

Die Finanzverwaltung stellte aufgrund dieses Prüfungsauftrages eine sehr ausführliche und umfangreiche Anfrage an das Bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Hierauf die folgende Antwort des zuständigen Regierungsdirektors:

„Nach Auskunft des Jobcenters des Landkreises München (Optionskommune) wird das Kommunale Erziehungsgeld der Gemeinde Grünwald nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Nach Ansicht des örtlichen Jobcenters handelt es sich gemäß § 11a Abs. 3 SGB II um eine Leistung, die ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung für Arbeitsuchende dient.

Aktuell sind lediglich sechs Bedarfsgemeinschaften mit sieben Kindern unter 8 Jahren davon betroffen. Nach Ansicht des örtlichen Jobcenters ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt, eine Anrechnung vorzunehmen.“

Soweit die positive Antwort des Ministeriums.

Damit bleibt festzuhalten, dass auch die Satzung des Kommunalen Erziehungsgeldes der Gemeinde Grünwald die Voraussetzung erfüllt, dass diese Leistung auf Grundsicherungsleistungen nicht angerechnet wird.

1. Bürgermeister Neusiedl fragte nach Beantwortung der Anfrage, ob Frau Reinhart-Maier den Prüfungsauftrag für erledigt ansehe. Frau Reinhart-Maier antwortete, dass  sie mit der Antwort sehr zufrieden sei und für sie der Prüfungsauftrag erledigt ist.

Datenstand vom 13.05.2019 09:47 Uhr