Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching; Entscheidung über die Erweiterung des Verbandszwecks;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Im September 2017 wurde durch den Kreistag des Landkreises München beschlossen, dass eine Realschule und eine FOS in Oberhaching gebaut werden sollen.

Auch ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Staatsministerium für Finanzen haben ihre Zustimmung erteilt.

Die Fachoberschul e Oberhaching soll zusammen mit der künftigen Realschule auf einem gemeinsamen Campus beim Bahnhof Deisenhofen untergebracht werden. Durch diesen gemeinsamen Bau können laut Landratsamt München verschiedene Synergieeffekte wie die gemeinsame Planung und der Bau der Schulen, die Nutzung der Infrastruktur und der Sporteinrichtungen erzielt werden. Auch gibt es Überlegungen, dass in Sauerlach ein neues Gymnasium gebaut wird.

Laut Prognose des Schulbedarfsplans des Landkreises München könnten bis 2035 rund 700 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 25 Klassen die Realschule besuchen. Als Träger käme dafür der Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching in Frage, da eine weitere Schulverwaltung finanziell ein deutlicher Mehraufwand sein würde und dieser über die Kreisumlage wieder von den Gemeinden finanziert werden müsste.

Zum Zweckverband Staatliches Gymnasium Oberhaching gehören die Gemeinden Grünwald, Oberhaching, Sauerlach, Taufkirchen und der Landkreis München.

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching vom 28.02.2019 hat die Verbandsversammlung vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates folgende Änderung der Satzung beschlossen:

§ 3 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching soll wie folgt geändert werden:

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für
1. das staatliche Gymnasium Oberhaching sowie für
2. eine staatliche Realschule in Oberhaching
3. eine Fachoberschule in Oberhaching und
4. ein mögliches Gymnasium in Sauerlach den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

Durch Beschlüsse des Kreistages in den vergangenen Monaten wurden zudem die Weichen gestellt, dass die Gemeinden im Landkreis München nicht unverhältnismäßig hoch an den Investitionen von neuen Schulen beteiligt werden.

Von den zuweisungsfähigen Kosten trägt der Landkreis München 70 % der Kosten.

Somit werden die Kommunen grundsätzlich nur für die tatsächlichen und nachhaltigen Schülerzahlen an Investitionen beteiligt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind die geschätzten Kosten und Schülerzahlen gemäß der Plausibilitätsberechnung. Demnach müsste die Gemeinde Grünwald bei einer geschätzten Schüleranzahl von 52 Schülern im Jahr 2035 (11,28%) und einer angenommenen FAG-Förderung von 20 % folgende Kosten die Gemeinde Grünwald tragen.

Kosten: (Stand Baukostenindex 2017)

  • 785.937,95 € für das Realschulgebäude Oberhaching
  • 539.588,55 € für die Hallensportfläche Realschule Oberhaching
  • 317.280,54 € für die Freisportflächen Realschule Oberhaching

Bei Zustimmung des Gemeinderates Grünwald muss die Gemeinde Grünwald in Vorleistung treten und die Vorauszahlung an den Zweckverband leisten.

Die endgültige Abrechnung über die Kosten erfolgt fünf Jahre nachdem die Realschule Oberhaching dem Schulbetrieb zur Verfügung gestellt wird nach folgendem Verteilerschlüssel:

Jede Verbandsgemeinde trägt den Kostenanteil, der sich aus dem Verhältnis der Gesamtschülerzahl ihrer Gemeinde in den vorangegangenen fünf Schuljahren zu der Gesamtschülerzahl aller Verbandsgemeinden im selben Zeitraum errechnet. Zur Ermittlung der Gesamtschülerzahlen sind die jeweils am 1. Oktober des laufenden Schuljahres vorhandenen Schülerzahlen zu addieren.

Die Kosten der Fachoberschule übernimmt zu 100 % der Landkreis München.

Vom Landratsamt München wird davon ausgegangen, dass keine Schüler auf das Gymnasium Sauerlach gehen und somit die Gemeinde Grünwald keine Kosten hierfür tragen muss.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Satzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Oberhaching zu.

Der Wortlaut der Satzungsänderung lautet wie folgt:

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Staatliches Oberhaching vom 26.01.2016

                                                       § 1

(1) § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für
1. das staatliche Gymnasium Oberhaching sowie für
2. eine staatliche Realschule in Oberhaching
3. eine Fachoberschule in Oberhaching und
4. ein mögliches Gymnasium in Sauerlach den Aufwand nach dem jeweils geltenden Schulfinanzierungsgesetz zu tragen, soweit dieser nicht vom Staat zu übernehmen ist.

                                                       § 2

Diese Satzung tritt zum …. in Kraft.

Stefan Schelle
Verbandsvorsitzender


Die erforderlichen Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 23000.9830 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 08:14 Uhr