Stromlieferung für alle gemeindlichen Liegenschaften; Bündelausschreibung für die Jahre 2020 und 2021; Genehmigung und Durchführung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald wurden für die Jahre 2019 und 2019 europaweit ausgeschrieben. Für den Zeitraum ab 1.1.2020 ist nun eine neue Ausschreibung erforderlich. Die Kanzlei Becker, Büttner, Held hat hierfür ein Angebot abgegeben für eine Sammelausschreibung mit der Beschaffung von 100% Ökostrom.

Durch die Ausschreibung des Stroms zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften zusammen mit anderen Kommunen soll ein Bieterwettbewerb mit preissenkender Wirkung erzeugt werden. Zudem sollen durch die Bündelung der Nachfrage günstigere Preise erzielt und der Verwaltungsaufwand für die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Kommunen bei der Strombeschaffung gesenkt werden.

Der Strombedarf soll für den Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2021 ausgeschrieben werden.

Typischerweise sind Energielieferunternehmen auf Laufzeiten von zwei Jahren ausgerichtet. Bei längeren Laufzeiten besteht aufgrund der Erfahrungen aus früheren Ausschreibungen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass die Energielieferunternehmen Preisaufschläge vornehmen, um das Risiko der Preisveränderungen auf dem Markt in den kommenden Jahren auf den Stromabnehmer und damit auf die Kommunen zu übertragen.

Das Ziel der Ökostromausschreibung ist – im Rahmen der energiewirtschaftlichen Möglichkeiten – einen zusätzlichen Umweltnutzen zu erzeugen bzw. einen Beitrag zur Energiewende zu leisten (sog. qualifizierte Ökostromausschreibung). Die Erfahrungen aus den bislang durchgeführten Ausschreibungen zeigen zudem, dass die Beschaffung von Ökostrom für Kommunen und sonstige kommunale Träger als sog. öffentliche Auftraggeber nur mit geringen spezifischen Mehrkosten im Verhältnis zur Beschaffung von konventionellen Strom verbunden ist. Sie ist daher mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.

Gleichzeitig soll im Rahmen der Ausschreibung die Abgabe von wirksamen Angeboten gewährleistet und die finanziellen Belastungen für die Ausschreibungsteilnehmer kalkulierbar sein. Die Ausschreibung erfolgt daher im Grundsatz nach dem in der Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren des Bundesumweltamts zur Beschaffung von Ökostrom enthaltenen Ausschreibungsmodell. Neben dem angebotenen Gesamtpreis wird das Anlagenalter der Stromerzeugungsanlagen sowie die bilanzielle Direktlieferung des Stroms als Zuschlagskriterium berücksichtigt. Um die Ausschreibung insbesondere für kleinere Ökostromanbieter attraktiver zu gestalten und um die Abgabe von wirksamen Angeboten zu gewährleisten, werden die in der Arbeitshilfe enthaltenen Vorgaben zweckdienlich angepasst.

Folgende Beschlüsse sind für die Maßnahme notwendig:

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Festpreis auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

Der erste Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, den Strombedarf der Gemeinde Grünwald in Kooperation mit anderen Körperschaften gemeinsam auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Es soll 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden. Von der Aufnahme eines Nebenangebots über konventionellen Strom wird abgesehen.
  2. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen.
  3. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt dem ausführlichen Vortrag der Verwaltung und beschließt

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Festpreis auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Der erste Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, den Strombedarf der Gemeinde Grünwald in Kooperation mit anderen Körperschaften gemeinsam auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen.

  1. Es soll 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden. Von der Aufnahme eines Nebenangebots über konventionellen Strom wird abgesehen.

  1. Die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen.

  1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bestehende Stromlieferverträge zum 31.12.2019 zu kündigen.

Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 08:14 Uhr