Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 563/2, Am Düllanger 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 6

Sachverhalt

Bauort: Am Düllanger 4, Grundstück Fl.Nr. 563/2 (Grundstücksgröße = 984 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 69/56 v. 24.01.1957; Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012; §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber reicht eine Tektur zu dem bereits durch das Landratsamt genehmigte Bauvorhaben ein. Nachfolgende Änderungen sind Inhalt der Tektur:

  1. Änderung der Gebäudemaße (neu 10 x15 m) vorher 11x16 m
  2. Errichtung eines Walmdaches DN 42° anstatt des genehmigten Satteldaches DN 40°
  3. Reduzierung der Wohneinheiten von 5 auf 3 Wohnungen
  4. Erweiterung der Tiefgarage
  5. Fällung der Bäume Nr. 9 + 10

Das Maß der baulichen Nutzung in der Hauptnutzung wird durch die Änderungen nach wie vor eingehalten. Die Tiefgarage wird vergrößert, die vier geplanten Stellplätze sind breiter ausgeführt und anders angeordnet, was zu einer Veränderung der Befreiungsgröße der mit 1 m überdeckten Fläche führt. In der Genehmigung wurde bereits eine Befreiung für ca. 134 m² erteilt. Durch die Veränderung wird diese Befreiung insgesamt nicht überschritten.
 
In der ursprünglichen Planung war ein Satteldach mit 40° Dachneigung vorgesehen. In der Tektur wird nun ein Walmdach mit 42° Dachneigung beantragt. Im Bebauungsplan 69/56 ist ein Satteldach vorgesehen. Hierfür ist formell eine Befreiung notwendig, da der Bebauungsplan zwar noch rechtskräftig ist, jedoch hinsichtlich der Festsetzungen obsolet ist und nicht aufgehoben. Das Bauvorhaben wurde in der Urgenehmigung nach § 34 BauGB beurteilt. Die Dachform ist kein Einfügungsparameter, eine Befreiung sollte befürwortet werden.

Die Reduzierung der Wohneinheiten von fünf auf drei hat keine bauplanungsrechtlichen Auswirkungen. Der Stellplatznachweis wird mit der TG und den oberirdischen Stellplätzen erbracht.

Der Baumbestandsplan wurde vom Umweltamt wie folgt beurteilt: Grundsätzlich sind die Stammumfänge und die Baumarten in den Plan einzutragen. Die beiden zur Fällung beantragten Bergahorne im Süden des Grundstücks sind vom Bau der Tiefgarage betroffen. Der eine steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und berührt fast dessen Garagendach. Hier sind Schäden abzusehen. Eine Fällung wird angeraten.
Der andere Bergahorn wäre nach Kappung des Efeus und einem Kronenpflegeschnitt erhaltenswert. Der Eingriff in den Wurzelraum ist bei der jetzigen Planung der Tiefgarage jedoch zu immens. Für die gefällten Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen zu leisten und in den Plan einzutragen.

Beschluss

GR- Mitglied Kraus wird gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, da er an der Planung wesentlich beteiligt ist.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung für das Walmdach wird befürwortet.

Der Fällung der beiden Bergahorne Nr. 9 und 10 an der Südost-Ecke des Grundstücks wird zugestimmt.

Für die gefällten Bäume sind entsprechende Ersatzbepflanzungen zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2019 11:41 Uhr