Tekturantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 633/9 an der Gabriel-von-Seidl-Straße 47a; Fällung einer Buche;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Philipp und Dr. Alexa Meyer
Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 47 a, Grundstück Fl. Nr. 633/9 (Grundstücksgröße 1.705 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 65 B 11 v. 28.11.1911 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2016 eingehend mit der Grundstücksbebauung befasst und damals das Einvernehmen einstimmig erteilt.

Vorliegend geht es nun um die Fällung einer geschützten Buche A (StU 2,00m), welche im westlichen Zufahrtsbereich des Anwesens steht. Laut Vortrag der Antragsteller wächst diese Buche in die bestehende Einfriedungsmauer hinein. Desweiteren wird die Installation eines Zufahrtstores erschwert. Gleichzeitig bieten die Bauwerber die Pflanzung eines Ersatzbaumes an (z.B. Laubbaum 1. Wuchsordnung). Eine mehrstämmige Buche (bereits zur Fällung genehmigt) bleibt erhalten.

Das gemeindliche Umweltamt beurteilt den Buchenbaum A als gutwüchsig, standsicher und erhaltenswert.

Laut Mitteilung des Landratsamtes München (Abtlg. Grünordnung) ist der zur Fällung beantragte Buchenbaum zwar nach der gemeindlichen Baumschutzverordnung geschützt, jedoch im Abbau begriffen – was ein Gutachten belegt.

Aufgrund dessen und der Tatsache, dass auf dem Baugrundstück noch sehr viele geschützte und schützenswerte Bäume stehen und erhalten werden, könnte hier im Rahmen der beantragten Fällung einer Buche zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zur beantragten Fällung der Buche A (StU 2,00m) das gemeindliche Einvernehmen.

Als Ersatz ist ein heimischer Laubbaum 1. Wuchsordnung (Stu 25-30 cm) auf dem Baugrundstück nachzupflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2019 11:41 Uhr