Bauort: Perlacher Str. 10, Grundstück Fl.Nr. 370/0 (Grundstücksgröße = 3.614 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 17 v. 22.07.1977; Bebauungsplan BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 17. November 2011 Beratungsgegenstand. Das Einvernehmen für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Garagen wurde hergestellt. Die Genehmigung durch das Landratsamt wurde mit Bescheid vom 18.05.2011 erteilt. Die Geltungsdauer der Genehmigungen wurde bis zum 24.05.2019 verlängert. Mit der vorliegenden Tektur sollen verschiedene Änderungen an den Baukörpern genehmigt werden.
Die vier Einfamilienhäuser sind in E+1+D Bebauung geplant, wobei das Dachgeschoss jeweils kein Vollgeschoß darstellt. Die Grundrisse sind nach wie vor einheitlich gehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Bei der Grundfläche mit den Nebenanlagen wurde bereits eine Befreiung für insgesamt 215 m² aufgrund der überlangen Zufahrt ausgesprochen (für Haus 3 ca. 55 m²). Eine weitere Befreiung über dieses Maß hinaus sollte nicht befürwortet werden. Sämtliche Zufahrts- und Zugangsflächen werden aus wasserdurchlässigem Belag hergestellt, um eine möglichst geringe negative Auswirkung auf den natürlichen Boden zu gewährleisten.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Wand- (7,03 m) und Firsthöhe (9,63 m), sowie der maximal zulässige Kniestock werden eingehalten.
Die geplanten Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung abzuändern (mind. 1m tiefer als der First).
Die Stellplätze werden in ausreichender Anzahl entsprechend der Garagen- und Stellplatzsatzung auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Gesamtmaßnahme berührt. Hierbei sind auf dem Grundstück 126 Bäume katalogisiert worden. Nach der ersten Baugenehmigung im Jahr 2011 (131) sind schon etliche Bäume gefällt worden. Bei der geplanten Zufahrt zu den Garagen müssen bei dem Spitzahorn Nr. 3 und der großen Nachbarbuche Nr. 55 unbedingt Wurzelbrücken beauflagt werden.
Der Spitzahorn Nr. 4 ist zur Fällung beantragt. Dieser könnte jedoch erhalten bleiben, wenn die Garage auf Punktfundamente gestellt wird.
Die Ersatzpflanzungen sind sehr gut.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erfüllt.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt – ein Nachweis liegt vor.