Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 626/9 am Gartenweg 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.03.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Gartenweg 6a, Grundstück Fl.Nr. 626/9 (Grundstücksgröße = 2.830 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 vom 28.11.1911; Bebauungsplan BL 18/96  (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung 



Der Bauwerber plant den Abbruch eines angebauten Wohnhauses und die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 52°). Das Dachgeschoss ist dabei kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und auch der Nebennutzung wird eingehalten. 

Die festgesetzte Baugrenze von 5 m wird mit dem Neubau eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Der geplante Giebel auf der Südseite des Gebäudes ist in der Planung als Fassadenelement darzustellen. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes sind die zur Fällung beantragten Buchen Nr. 1 und 3 sehr vital und sehr erhaltenswert. Baum 1 steht direkt am Gartenweg. Ein stärkerer Rückschnitt ist bereits erfolgt, der für die ursprünglich angedachte Aufstockung des Bungalows nötig war. 
Da das neue Gebäude auf der gleichen Fläche des Bungalows entsteht, erscheint eine Fällung als nicht notwendig. 
Es sollte in Betracht gezogen werden, die Garage in Richtung Gartenweg zu versetzen bzw. das Gartenhaus an einer anderen Stelle zu errichten, um die Buche Nr. 3 zu erhalten. 
Zum Erhalt der Buchen soll eine ökologische Baubegleitung beauflagt werden um die Einhaltung des Baumschutzes zu gewährleisten. 
Nach Rücksprache mit dem Architekten wird der Erhalt der Bäume gewährleistet. Die Pläne werden diesbezüglich geändert. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die Buchen Nr. 1 und 3 sind zu erhalten. Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:28 Uhr