Bauvoranfrage zum Bau einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 613/28 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 52b;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses , 08.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Bauausschusses | 08.04.2019 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Des Weiteren soll die Tiefgarage über eine zusätzlich zu errichtende Zufahrt erschlossen werden.
Gemäß Ortsgestaltungssatzung ist hier maximal eine Zufahrt zulässig. Die vom Antragsteller aufgeführten „Präzedenzfälle“ können hier nicht herangezogen werden, da jeweils mehrere Wohneinheiten genehmigt und somit eine zusätzliche Zufahrt zulässig war.
Im Bereich der künftigen Tiefgaragenzufahrt gibt es eine schützenswerte Linde (StU 1,50m), die für diese Maßnahme gefällt werden soll. Die Umweltabteilung stuft diesen Baum als sehr vital, wüchsig und erhaltenswert ein. Nach Ansicht der Verwaltung sollte einer Fällung nicht zugestimmt werden, da das Baurecht auf dem gegenständlichen Grundstück bereits verwirklicht wurde. Somit hat der öffentliche Belang im Sinne des Baumschutzes hier tatsächlich Vorrang vor der Errichtung einer Tiefgarage, deren Stellplätze überdies für das Einfamilienhaus rein stellplatzrechtlich nicht notwendig sind.
Antwort: Entsprechend der oben aufgeführten Begründung kann eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden, da sowohl die Grundfläche mit den Nebenanlagen überschritten würde (über 70 % der maximal zulässigen Grundfläche hinaus), eine zusätzliche Zufahrt sowie die Fällung eines erhaltenswerten Baumes für nicht zwingend erforderliche Stellplätze erforderlich werden würde.
Antwort: Einer Fällung wird nicht zugestimmt, da die Linde wüchsig, vital und erhaltenswert ist und die Errichtung einer Tiefgarage nicht zwingend erforderlich ist.
Antwort: Eine Abweichung für eine zusätzliche Zufahrt wird nicht in Aussicht gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen