Grünwalder Freizeitpark;
Erneuerung der Filter in der Ultrafiltrationsanlage und Ergänzung durch einen Aktivkohlefilter - Vergabe;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 08.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Ultrafiltrationsanlage zur Badewasseraufbereitung des Schwimmerbeckens wurde 2009 durch die Fa. W.E.T. GmbH errichtet und in Betrieb genommen. Die dort verbauten Papierfilter der Fa. Inge haben die vorgesehene Lebensdauer erreicht, was sich auch bei der letzten Wartung deutlich gezeigt hat.
Inzwischen hat sich die Filtertechnik weiterenwickelt. Die neuen Filter besitzen eine erheblich größere Oberfläche und damit eine höhere Filterleistung. Dadurch würde sich die Wasserqualität weiter erhöhen.
Eine Besonderheit der Ultrafiltration ist es, dass im Gegensatz zu Sand-/Aktivkohlefiltern das gebundene Chlor, das im Wasser gelöst ist, nicht herausgefiltert werden kann, sondern durch eine photochemische Reaktion mittels UV-Bestrahlung abgebaut wird. Die Wirksamkeit dieses Verfahrens wurde in der Anfangszeit der Ultrafiltration in der Badewasseraufbereitung überschätzt, so dass die heute errichteten Anlagen meist von Beginn an mit einem vorgeschalteten Aktivkohlefilter ausgestattet werden.
Bisher gab es diese Möglichkeit im Technikkeller bei der Anlage 3 aus Platzgründen nicht. Mit der Umverlegung des Trinkwasseranschlusses bietet sich nun die Möglichkeit, durch diese Maßnahme die Werte auch ohne erhöhte Frischwasserzufuhr sicher einzuhalten. Der Aktivkohlefilter bedingt einen zusätzlichen Druckverlust beim Durchleiten des Wassers. Dafür wird eine neue Umwälzpumpe erforderlich, deren Anschaffung früher oder später ohnehin erforderlich geworden wäre, denn die vorhandene Pumpe zeigt bereits Verschleißerscheinungen.
Ein Angebot bei der Fa. W.E.T. GmbH in Höhe von 59.793,45 € (brutto) liegt vor.
Der Verwaltungsrat befürwortet in seiner Sitzung am 13.02.2019 diese Maßnahme grundsätzlich und empfiehlt dem Bauausschuss einstimmig, die Leistungen zur Erneuerung der Membranfilter in der Ultrafiltrationsanlage und die Errichtung eines Aktivkohlefilters zu Kosten von bis zu insgesamt 59.793,45 € (brutto) an die Firma W.E.T. GmbH zu vergeben.
Die Vergabe erfolgt zzgl. 5% Bauträgerzuschlag.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des Verwaltungsrates und beschließt,
die Leistungen zur Erneuerung der Membranfilter in der Ultrafiltrationsanlage und die Errichtung eines Aktivkohlefilters zu Kosten von bis zu insgesamt 59.793,45 € (brutto) an die Firma W.E.T. GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.05.2019 12:53 Uhr