Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 709 an der Geschwister-Scholl-Straße 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 8, Grundstück Fl.Nr. 709 (Grundstücksgröße = 2.505 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 15, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Aufgrund des untypischen Geländeverlaufs nahe der Straße wurde der Bauantrag hinsichtlich der Geschossigkeit (damals E+1+D zzgl. des deutlich sichtbaren Kellergeschosses) abgelehnt.

Der Bauherr hat die Planung nun abgeändert und den vorliegenden Bauantrag eingereicht.

Die Zugangstreppenanlage überschreitet den durch den Bebauungsplan vorgegebenen Bauraum, eine Befreiung wird beantragt und sollte aufgrund der Unterordnung des Bauteils befürwortet werden. Die sonstigen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 15 werden komplett eingehalten.  

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Laut Stellungnahme des Umweltamtes zum Baumbestandsplan und Freiflächenplan sind die zur Fällung beantragten Bäume Nr. 1 (Buche, StU. 1,31 m), Nr. 9 (Eschenahorn), Nr. 14 (Robinie) und Nr. 18 (Walnuss) nicht erhaltenswert und können zur Fällung freigegeben werden. Die Spitzahornbäume Nr. 7 und Nr. 8 sollen erhalten bleiben, da sich diese nach der Freistellung weiter entwickeln und Totholz entnommen werden kann. Außerdem ist für die vom Zufahrtsbereich betroffenen Nachbarbäume eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Die angegeben Nachpflanzungen sind zwar in der Anzahl ausreichend, weisen aber keinen heimischen Baum auf. Es wird gefordert, mindestens zwei heimische Bäume 1. Ordnung mit Stammumfang 20-25 cm zu pflanzen.

Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor, ein Nachweis über die Einholung liegt vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Doppelgarage herzustellen.

Die zur Fällung beantragten Bäume Nr. 1 (Buche, StU.  1,31 m), Nr. 9 (Eschenahorn), Nr. 14 (Robinie) und Nr. 18 (Walnuss) werden zur Fällung freigegeben. Die Spitzahornbäume Nr. 7 und Nr. 8 sind zu erhalten, da sich diese nach der Freistellung weiter entwickeln und Totholz entnommen werden kann.

Für die vom Zufahrtsbereich betroffenen Nachbarbäume ist eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Bei den Ersatzpflanzungen sind mindestens zwei heimische Bäume 1. Ordnung mit Stammumfang 20-25 cm zu integrieren / nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.08.2019 09:41 Uhr