Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 3) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.: 592/68 und 592/69 an der Dr.-Max-Straße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr.: 592/68 und 592/69 (Grundstücksgröße 3.208 m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf den gegenständlichen Grundstücken deren Verschmelzung vorgesehen ist, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Bebauung ist zur Dr.-Max-Str. ausgerichtet und soll auch von dieser erschlossen werden.

Das geplante Einfamilienhaus ist in E + 1 +D Bebauung geplant mit einem Satteldach DN 52°/22°. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung gem. § 34 BauGB ein.

Die Festsetzung des Baulinienplanes wird eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baum- und Freiflächenplan wurde wie folgt durch das Umweltamt beurteilt. Auf dem Grundstück befinden sich von der Baumart durchgängig Rotbuchen bis auf eine Hainbuche. Die Bäume sind anlässlich des Grundstücksverkaufs aus einem waldartigen Bestand heraus freigestellt worden. Ihre Kronen können sich nun ansprechend entwickeln.

Durch die drei geplanten Baukörper werden allerdings wieder Bäume gefällt, insgesamt 14 Stück. Dies wird bestimmt erneut zu Unmut bei den Bürgern führen, wie schon bei der ersten Fällungsmaßnahme. Die bestehende Bauplanung bemüht sich aber möglichst viele Bäume noch zu erhalten. Unter den gegebenen Umständen (eingereichte Planung) ist auch nicht mehr möglich.

Baubegleitende Baumpflege bzw. ökologische Baubegleitung muss unbedingt zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden. Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollten nicht komplett entfernt werden, sondern im Boden verbleiben.
Insbesondere müssen die freigestellten Buchenstämme mit Stammschutzfarbe gegen Sonnenbrand geschützt werden.

Ersatzpflanzungen sind aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nicht notwendig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Die Verschmelzung der Grundstücke ist vor Erteilung der Baugenehmigung nachzuweisen.
Eine baubegleitende Baumpflege bzw. eine ökologische Baubegleitung ist zum Schutz der verbleibenden Buchen beauflagt werden.

Die Wurzelstöcke von Nr. 28, 33 und 34 sollen zum Schutz des zu erhaltenden Baumbestandes im Boden verbleiben.

Die freigestellten Buchenstämme sind zum Schutz vor Sonnenbrand mit Stammschutzfarbe zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.08.2019 09:41 Uhr