Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 08.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.07.2019 ö 17.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus bat um Überprüfung, wie die angewendete 1/3 Regelung zur maximalen Größe von Nebenanlagen (Nebenanlagen dürfen 1/3 der Grundfläche der Hauptanlage nicht überschreiten) für WEG-Grundstücke ausgelegt wird.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass als Bezugsgröße immer das zugehörige Hauptgebäude heranzuziehen ist. Es besteht kein Unterschied zwischen Grundstücken mit einem Gebäude oder einem WEG-Grundstück mit mehreren Hauptgebäuden. Es wird immer das Größenverhältnis zwischen dem jeweiligen Hauptgebäude und dem dazugehörigen Nebengebäude für die Bemessung betrachtet.

Datenstand vom 12.08.2019 09:41 Uhr