Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Kraus
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses , 08.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Bauausschusses | 08.07.2019 | ö | 17.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Kraus bat um Überprüfung, wie die angewendete 1/3 Regelung zur maximalen Größe von Nebenanlagen (Nebenanlagen dürfen 1/3 der Grundfläche der Hauptanlage nicht überschreiten) für WEG-Grundstücke ausgelegt wird.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass als Bezugsgröße immer das zugehörige Hauptgebäude heranzuziehen ist. Es besteht kein Unterschied zwischen Grundstücken mit einem Gebäude oder einem WEG-Grundstück mit mehreren Hauptgebäuden. Es wird immer das Größenverhältnis zwischen dem jeweiligen Hauptgebäude und dem dazugehörigen Nebengebäude für die Bemessung betrachtet.
Datenstand vom 12.08.2019 09:41 Uhr