Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/14 an der Perlacher Str. 16a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16a, Grundstück Fl. Nr. 457/14 (Grundstücksgröße = 1613 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen in E+1+D-Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss).


Für das gegenständliche Grundstück besteht ein genehmigter Vorbescheid, da das Gebäude bzw. das neu gebildete Grundstück außerhalb des vom qualifizierten Bebauungsplan festgesetzten Bauraum geplant ist.

Eine Befreiung hierfür ist erforderlich und sollte befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 165 m² überschritten, allein 96 m² fallen hierbei auf den sog. Hammerstil und sollten in jedem Fall befreit werden. Das Maß ist aber dennoch insgesamt um ca. 10 m² zu reduzieren.

Die Höhe des Freisitzes ist auf 2,75 m gemäß Ortsgestaltungssatzung zu reduzieren.

Der Lichtschacht auf der Gebäudeostseite ist auf 1,5 m Tiefe zu reduzieren oder in eine echte Abgrabung umzuwandeln.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften nicht vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb des Bauraums wird aufgrund der neuen Grundstücksaufteilung befürwortet.

Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 150 m² aufgrund der überlangen Zufahrt wird befürwortet.

Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes sind entsprechende Auflagen durch die Grünordnung des Landratsamtes in die Baugenehmigung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.10.2019 10:56 Uhr