Aufgrund der Anfrage von Gemeinderatsmitglied Lindbüchl vom 04.12.2018, inwieweit es möglich sei, an Silvester ein Feuerwerksverbot für den Bereich rund um die Burg Grünwald, das Altenheim Römerschanz, das Rathaus bis hin zum sog. Schweindlhof festzulegen, wird dem Verwaltungsausschuss die Thematik zur Entscheidung vorgelegt.
Ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern kann nur in Altstädten mit historischen Gebäuden und einer erhöhten Brandgefahr erteilt werden. Zu denkmalgeschützten Gebäuden muss dann ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden.
Gemäß Liste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege stehen die Grünwalder Burg sowie das ehemalige Bauernhaus, der sog. „Schweindlhof“ unter Denkmalschutz.
Es bestünde die Möglichkeit, dass die Gemeinde Grünwald gemäß § 24 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Bereich innerhalb des Sicherheitsabstandes von 200 Metern der Grünwalder Burg und des Schweindlhofs das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, also das sogenannte „Silvesterfeuerwerk“, verbietet.
Der Bereich würde den Flößersteig, die Rathausstraße, den Luitpoldweg, den Derbolfinger Platz, die Kastanienallee, Teile der Dr.-Max-Straße, Teile des Marktplatzes, Teile der Emil-Geis-Straße, Teile der Zeillerstraße, Teile der Schloßstraße, Teile der Mechtildenstraße, Teile der Schloßleite und Teile der Wilhelm-Keim-Straße umfassen.
Die Kontrolle des Verbotes durch die Polizei sowie die daraus resultierende Ahndung von Bußgeldern bezüglich des Abfeuerns von Silvesterfeuerwerk in dem 200-Meter-Sperrbereich sieht die Verwaltung als nicht umsetzbar an.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Grünwald dieses Jahr im Dezember einen Aufruf im Isar-Anzeiger startet, indem die Bevölkerung gebeten wird auf pyrotechnischen Gegenstände in der Silvesternacht zu verzichten.