Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier aus der GR-Sitzung vom 07.05.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 24.09.2019 ö 10.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.05.2019 hat Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier angefragt, ob in der Emil-Geis-Straße auf Höhe des Geschäftes Roßmann eine Überquerung für Fußgänger und Radfahrer angedacht werden könnte.

Hauptamtsleiter Dietz informiert darüber, dass grundsätzlich für die Anlage von verkehrsrechtlichen Querungshilfen (Fußgängersignalanlage bzw. Fußgängerüberweg) diverse rechtliche Anforderungen gelten. Besteht der Wunsch nach einer Querungshilfe für Rad Fahrende, so scheidet ein Fußgängerüberweg regelmäßig aus; dieser eröffnet grundsätzlich nur zu Fuß Gehenden einen Vorrang (vgl. § 26 StVO). Zudem ist ein Fußgängerüberweg mit Blick auf den nahegelegenen, erheblich belasteten Grünwalder Marktplatz weder hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Staatsstraße noch hinsichtlich der Sicherheit der querenden Personen zielführend. Einerseits würde der Verkehrsfluss verringert werden, da anders als an einer Signalanlage keine zeitliche Bündelung der Querungen erfolgt. Andererseits ist die Verkehrsbelastung für einen Fußgängerüberweg mindestens zu den Hauptverkehrszeiten als zu hoch einzustufen (vgl. Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen).
 
Hier kommt daher theoretisch nur eine Signalanlage oder eine Verkehrsinsel in Frage, wobei für die Beurteilung einer Insel das Staatliche Bauamt Freising als Baulastträger für die Staatsstraße zuständig wäre.

Hinsichtlich der Umsetzbarkeit einer Signalanlage sind nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten, sondern auch die räumlichen Anforderungen: die Fußgängerfurt muss regelmäßig 4 m, mindestens jedoch 3 m breit sein. Die Haltlinie ist jeweils 1 m vor der Furtmarkierung anzubringen und jeweils 0,5 m breit. Um den Schutzzweck zu erfüllen, dürfen sich innerhalb der beiden Haltlinien keine Grundstücksausfahrten oder Einmündungen befinden. Im Gegenteil sollte insbesondere zu höher belasteten Zuwegungen in die Staatsstraße aus Sicherheitsgründen ein Abstand von mindestens einer Fahrzeuglänge bis zur Haltlinie vorgesehen werden. Zielsetzung dabei ist, die Erkennbarkeit der Signalgeber auch für einbiegende Kfz-Lenker bestmöglich zu gewährleisten.

Da in die Emil-Geis-Straße zahlreiche Grundstückszufahrten münden, welche meist zueinander versetzt liegen, besteht aus Sicht des Landratsamtes München und der Gemeinde Grünwald unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbauzustands bereits keine geeignete Örtlichkeit, an der eine Fußgängersignalanlage mit den o. g. Maßen sicher betrieben werden könnte.

Datenstand vom 26.01.2021 12:49 Uhr