In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2019 hat GR-Mitglied Zeppenfeld bezüglich des Auftrages an das Ingenieurbüro Möhler + Partner (Antrag vom 30.05.2017) durch die Gemeinde nochmals angefragt. Dieses Büro sollte prüfen, welche weiteren Schallschutzmaßnahmen für die sportlichen Nutzungen im Grünwalder Freizeitpark möglich sind.
Die Gemeinde hat das Ingenieurbüro Möhler + Partner im Sommer 2017 mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Bedingt durch die Komplexität des Prüfungsvorganges und Elternzeit des Gutachters hat sich das Ergebnis der Untersuchung verzögert.
Nach nochmaliger Anfrage bei dem Ingenieurbüro wurde nun das Gutachten zur Schalltechnischen Untersuchung zu den Nutzungsmöglichkeiten im Grünwalder Freizeitpark – insbesondere Vereinssportnutzung von Tennisanlagen – am 07.11.2019 vorgelegt.
Das Gutachten umfasst insgesamt 70 Seiten, davon alleine 46 Seiten Berechnungen.
Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen und das Ergebnis zusammengefasst:
Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen einer Erweiterung des Freizeitparks Grünwald, um eine Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße untersucht.
Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
1. Der Freizeitpark Grünwald ist bereits in der Bestandssituation durch den Lärmschutz in der Nachbarschaft eingeschränkt. Eine Erweiterung oder Intensivierung von Nutzungen ist daher nur in einem geringen Umfang möglich. Maßgebende Immissionsorte in der Nachbarschaft sind die WR-Gebiete an der Dr.-Max-Straße. Im Fall von unzulässigen Lärmimmissionen könnten weitergehende Nutzungszeitbeschränkungen für sämtliche Nutzungen des Freizeitparks resultieren.
2. Die Beurteilungspegel des gesamten Freizeitparks werden durch den Betrieb der Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße einschließlich des Freisitzes sowie der zusätzlichen Stellplätze in der Nachbarschaft unzulässig erhöht. Damit ein konfliktfreier Betrieb der Sportanlagen mit der bestehenden Nachbarschaft möglich ist, sind im Bereich der Tennisanlage an der Dr.-Max-Straße Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
3. In einem iterativen Verfahren wurden folgende Schallschutzmaßnahmen konzipiert
a) Schallschutzwand mit einer Länge von ca. 125 Metern und einer Höhe von 5 m über Gelände und
b) Nutzungszeitbeschränkung für die westlichen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.) und
c) Nutzungszeitbeschränkung für die 2 weiteren Tennisplätze auf ½ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (4,5 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 1 Std.) und
d) Beschränkung Verkehrsbewegungen
4. Bei Realisierung dieser Schallschutzmaßnahmen lässt sich die Erhöhung der Schallimmissionen des Freizeitparks durch die Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße nahezu kompensieren. Es verbleibt dann lediglich eine Erhöhung um 1 dB(A) an einem Immissionsort (Ricarda-Huch-Straße 17). Diese Erhöhung ist vermutlich noch in einem zu tolerierenden Bereich. Alternativ muss die Schallschutzwand auf eine Höhe von bis zu 6,5 m üGOK weiter erhöht werden.
5. Aufgrund der Vorbelastungssituation (vorhandenes Miteinander des Freizeitparks mit der schutzbedürftigen Nachbarschaft) erscheint eine Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße aus Gründen des Lärmschutzes kritisch.
Die Berechnungen zeigen, dass sich die Beurteilungspegel des gesamten Freizeitparks durch den Betrieb der Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße einschließlich des Freisitzes sowie der zusätzlichen Stellplätze in der Nachbarschaft unzulässig erhöhen. Damit ein konfliktfreier Betrieb der Sportanlagen mit der bestehenden Nachbarschaft möglich ist, sind im Bereich der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße Schallschutzmaßnahmen vorzusehen.
Im Rahmen eines iterativen Prozesses wurden Schallschutzmaßnahmen geprüft. Zur Abschirmung der Tennisplätze wurde die Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Dr.-Max-Straße von der Einfahrt des Parkplatzes bis zum Gebäude des Tennisvereins untersucht.
Berechnungen zur benötigten Höhe der Schallschutzwand zeigten, dass sich die Beurteilungspegel im benachbarten reinen Wohngebiet selbst bei einer Wandhöhe von 5 m noch in einem unzulässigen Bereich liegen.
Aus diesem Grund wurden zusätzlich die Nutzungszeiten der Tennisplätze, der Freischankfläche sowie die Anzahl der zugeordneten Stellplätze verringert. Im Einzelnen wurden die Nutzungszeiten der zum reinen Wohngebiet nächstgelegenen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.) verringert.
Die Nutzungszeiten der verbleibenden zwei Tennisplätze wurden halbiert. Die Nutzungszeit der Freischankfläche wurde auch auf 2,25 Std. beschränkt. Die Bewegungshäufigkeiten der Stellplätze sowie die Verkehrsmengen auf der Zufahrt wurden am Tag außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten halbiert und in der Nacht auf 1 Fahrbewegung pro Stunde beschränkt.
Fazit
Mit Hilfe der untersuchten Schallschutzmaßnahmen
e) Schallschutzwand mit einer Länge von ca. 125 Metern und einer Höhe von 5 m über Gelände
f) Nutzungszeitbeschränkung für die westlichen 3 Tennisplätze auf ¼ der möglichen Nutzungszeiten
außerhalb der Ruhezeit (2,25 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 0,5 Std.)
g) Nutzungszeitbeschränkung für die 2 weiteren Tennisplätze auf ½ der möglichen Nutzungszeiten
außerhalb der Ruhezeit (4,5 Std.) und innerhalb der Ruhezeiten (mittags und abends, 1 Std.)
h) Beschränkung Verkehrsbewegungen
lässt sich die Erhöhung der Schallimmissionen durch die Vereinsnutzung der Tennisanlagen an der Dr.-Max-Straße nahezu kompensieren. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen verbleibt lediglich eine Erhöhung um 1 dB(A) an einem Immissionsort (Ricarda-Huch-Straße 17). Diese Erhöhung ist vermutlich noch in einem zu tolerierenden Bereich. Alternativ muss die Schallschutzwand auf eine Höhe von bis zu 6,5 m üGOK weiter erhöht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zunächst gilt der ö Beschluss des GR vom 30.05.2017 - Der Gemeinderat beschloss seinerzeit mehrheitlich einer alleinigen Nutzung der gemeindlichen Tennisanlage im Grünwalder Freizeitpark an der Dr.-Max-Straße durch die Tennisfreunde Grünwald e.V. nicht näher zu treten.
Das vorliegende Gutachten zeigt deutlich auf, dass nur mit extremen Schallschutzmaßnahmen und Nutzungsbeschränkungen eine künftige Vereinsnutzung auf der bestehenden Tennisanlage im GFZP in den Griff zu bekommen ist. Nach Abwägung der Interessenslagen und dem drohenden Nutzungskonflikt ist von zusätzlichen Vereinsnutzungen der Tennisanlagen der heute schon bestehenden fragilen Bestandssituation abzusehen.