Mit Schreiben vom 29.07.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag für ein Förderprogramm zum Klimaschutz gestellt.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Nutzung von Ökostrom wird mit einen einmaligen Zuschuss von 100€ pro Haushalt gefördert, wenn ein Nachweis über den Bezug von Ökostrom über die letzten 36 Monate von einem zertifizierten Anbieter erbracht wird.
Die Anschaffung eines neuen Haushaltgerätes der Effizienzklasse A+++ wird bei gleichzeitiger fachgerechter Entsorgung eines mindestens 10 Jahr alten Gerätes derselben Kategorie mit 80 € gefördert. Die Förderung kann für folgende Haushaltsgerätekategorien beantragt werden: Kühlschränke (auch als Gefrierkombinationen), Gefrierschränke, Waschmaschinen und Spülmaschinen
Aufgrund von geplanten Änderungen der Skala (Abschaffung der Kategorien A+, A++, A+++) im Jahr 2021 wird zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung der Förderrichtlinien notwendig werden.
Ein Passivhaus verbraucht 90 Prozent weniger Heizwärme als ein Haus im Baubestand. Und selbst im Vergleich zu einem durchschnittlichen Neubau wird mehr als 75% eingespart. Aufgrund der besseren CO2-Bilanz gibt es schon seit 2003 eine gemeindliche gebäudetypenabhängige Förderung bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € für Passivhäuser. Nachdem die Kosten für die Passivhaus-komponenten (Dreifachverglasung, Dämmmaterial, kontrollierte Wohnraumlüftung etc.) in den letzten Jahren stark angestiegen sind, wurden die Fördersätze für den Neubau bzw. Erwerb deutlich angehoben. Die Förderung beträgt 10.500 € für EFH/ZFH, 9.000 € für DHH, REH und vRMH sowie 7.500 € für RMH. Eingestellt wurde die Förderung für Bestandsgebäude und Mehrfamilienhäuser, da eine Sanierung auf Passivhaus-Niveau nur mit sehr hohen technischen und materiellen Aufwand zu realisieren ist.
Die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen auf Dächern werden mit 200 € je kWp für die ersten 10 kWp und 100 € für jedes weitere kWp über 10 kWp bis 30 kWp gefördert. Die Anschaffung eines Batteriespeichers für eine Photovoltaikanlage wird mit 10 % der Investitionskosten, max. 1.500 € bezuschusst.
Auch die Anschaffung von Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern zur Beförderung von Lasten (nicht ausschließlich zur Beförderung von Kindern) wird gefördert. Pedelecs in Kombination mit einem Fahrradanhänger zur Beförderung von Lasten sind ebenfalls Teil des Förderprogramms, wobei Pedelecs in Ausführung eines Mountainbikes oder Rennrads explizit von der Förderung ausgeschlossen werden.
Die Förderhöhe beträgt 25 % der Nettoanschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) bis max. 1.000 €.
Als zusätzlichen Anreiz ein altes Leichtfahrzeug (z. B. Mofa) oder einen alten Pkw durch ein umweltfreundliches Fahrrad zu ersetzen, wird ein Abwrackbonus in Höhe von 500 € (Leichtfahrzeug) bzw. 1.000 € (Pkw) gewährt, wenn zum Antrag ein Nachweis über die Verschrottung eines mit Benzin- oder Dieselkraftstoff betriebenen Fahrzeug erfolgt.
Für den Artenschutz an Gebäuden wird eine Förderung in Höhe von 1.000 € für fassadenintegrierte Nistmöglichkeiten vorgeschlagen. Sonstige tierische Quartiere werden mit 20 % der Nettogesamtkosten bis max. 250 € bezuschusst.
Für die Ausarbeitung und Betreuung eines Förderprogramms von bienenfreundlichen Privatgärten und der Pflanzung von heimischen Obstbäumen ist fundiertes Fachwissen der heimischen Tier-und Pflanzenwelt sowie ein hoher personeller Aufwand nötig. Da in Kürze ein neuer Mitarbeiter/ eine neue Mitarbeiterin für dieses Fachgebiet eingestellt wird, empfiehlt die Verwaltung, mit der Einführung dieser Förderprogramme zu warten, bis sich der/die neue Kollege/Kollegin dieser Thematik annehmen kann.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, eine Förderung von Dachbegrünungen einzuführen um somit die Verbesserung des innerörtlichen Kleinklimas, Regenrückhalts und die Rückgewinnung überbauter Vegetationsfläche zu unterstützen. Gefördert wird die extensive Begrünung von Dächern mit 50 % der Kosten, höchstens jedoch 25,- € / m2 bis max. 3.000 €
Nachdem neben der Förderung von energetischer Effizienz auch noch die Mobilität sowie artenschutz- und naturschutzrechtliche Maßnahmen gefördert werden, schlägt die Verwaltung eine Umbenennung des Förderprogramms Energieeinsprung z.B. in Förderprogramm Umweltschutz der Gemeinde Grünwald (FUG) vor.
Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Die Förderbeiträge für das Jahr 2020 werden auf rund 150.000 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt.
Nach eingehender Diskussion stellt GR-Mitglied Loos den Antrag, dass die verschiedenen Punkte des kommunalen Förderprogramms zum Umweltschutz einzeln abgestimmt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung zur Nutzung von Ökostrom vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Förderung zur Nutzung von Ökostrom.
Abstimmungsergebnis: 17 : 2
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung von einer Abwrackprämie für alte Haushaltsgeräte beim Erwerb eines neuen Haushaltsgeräts der Klasse A+++ vor.
GR-Mitglied Dr. Schröder stellt den Antrag, das Wort Abwrackprämie durch das Wort Umweltprämie zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
Beschluss:
Nach der Änderung des Wortes Abwrackprämie auf Umweltprämie beschließt der Gemeinderat die Förderung von einer Umweltprämie für alte Haushaltsgeräte beim Erwerb eines neuen Haushaltsgeräts der Klasse A+++.
Abstimmungsergebnis: 11 : 9
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Passivhäuser vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat Grünwald beschließt einstimmig die Förderung für Passivhäuser.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher vor.
Nach eingehender Diskussion werden die Fördersätze wie folgt geändert:
Förderung für die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen:
400 € je kWp für die ersten 10 kWp
200 € für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp
Förderung für Batteriespeicher
20 % der Investitionskosten max. 3.000,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit den genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger vor.
Beschluss:
Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat Grünwald die Förderung für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger nochmals zurückzustellen. Die Förderrichtlinie für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger soll von der Verwaltung nochmals anderes aufbereitet und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung zum Artenschutz an Gebäuden vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat Grünwald stimmt über die Förderung zum Artenschutz an Gebäuden ab.
Abstimmungsergebnis: 10 : 10
Somit gilt der gefasste Beschluss als abgelehnt.
Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat Grünwald die Förderung von Dachbegrünungen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat Grünwald beschließt die Förderung von Dachbegrünungen.
Abstimmungsergebnis: 19 : 1
GR-Mitglied Wünsche stellt den Antrag, dass das kommunale Förderprogramm zum Umweltschutz auf maximal 10 Jahre befristet werden sollen.
Da keine zeitliche Befristung des kommunalen Förderprogrammes zum Umweltschutz der weitreichendere Antrag ist, wird hierüber abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Grünwald beschließt, das kommunale Förderprogramm zum Umweltschutz nicht zu befristen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 8