Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 628/11 an der Muffatstr. 2a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Muffatstr. 2a, Grundstück Fl. Nr. 628/11 (Grundstücksgröße = 1.510 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 43, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in E+I-Bebauung mit Flachdach und Dreifachgarage auf einem Hinterliegergrundstück.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Für die Nebenanlagen wird die Planung noch korrigiert, so dass eine Überschreitung von 36m² zzgl. ca. 133 m² für die Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück vorliegt und auch wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden sollte. 

Die sonstigen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 43 werden eingehalten. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden ebenfalls eingehalten. 


Das Grundstück ist nach Aussage des gemeindlichen Umweltamtes kürzlich komplett gerodet worde. Von der Baumaßnahme betroffen sind daher vorliegend Nachbarbäume, für die eine ökologische Baubegleitung bzw. baubegleitende Baumpflege beauflagt werden sollte. Dies insbesondere für den Ahorn und die Buche im Einfahrtsbereich. Die Ersatzpflanzungen sind ausreichend. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 169 m² (davon 133 m² für die Zufahrt zum rückwärtig gelegenen Grundstück) wird befürwortet. 

Für die Nachbarbäume entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist eine ökologische Baubegleitung / baubegleitende Baumpflege zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:17 Uhr