Bauantrag zum Dachausbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 149 + 137/2, Auf der Eierwiese 9;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Auf der Eierwiese 9, Grundstück Fl. Nr. 149 + 137/2 (Grundstücksgröße 100m² + 975m²) Planbereich: Bebauungsplan 251 B 26 vom 01.03.1930, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Die Antragsteller planen den Ausbau des zweiten Dachgeschosses für eine selbständig benutzbare Wohnung sowie eine Galerie im Dachspitz. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.

Zur Belichtung der zusätzlichen Wohneinheit im Dach werden in den Ansichten Nord-Ost und Süd-West neue Dachbelichtungselemente in Form von Dachflächenfenster geplant. Diese sind so auszubilden, dass alle Reglements der Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden – insbes. Abstand untereinander mind. 1,00m, Abstand vom First mind. 1,00m – überdies dürfen diese Fenster nicht aneinander gebaut werden – der Planer wird insoweit darauf hingewiesen, dies in den Eingabeplänen entsprechend zu korrigieren. 

Nachdem sich die Gebäudehülle bzw. Kubatur nicht verändert, sind in Bezug auf den überbaubaren Grundstücksbereich und zum Maß der baulichen Nutzung keine Aussagen zu treffen.


Durch den Ausbau erhöht sich der Stellplatzbedarf auf 11 Stellplätze, die auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden müssen. Die Stellplätze 8-10, die auf der Nordseite des Grundstücks entlang der Straße am Koglerberg verlaufen, werden auf einen Teilgrundstück des Antragstellers nachgewiesen, der andere Teil ist öffentlicher Grund (Verkehrsfläche / Am Koglerberg) der Gemeinde Grünwald. Diesbezüglich wurde mit den Antragstellern bereits gesprochen, um hier eine Flächenbereinigung durch Tausch von Grundstücksteilflächen einzuleiten.

Das vorliegende Tauschangebot des Antragstellers aus Mai 2019 ist inakzeptabel – da der Wertansatz für Verkehrsflächen zu niedrig angesetzt worden ist. 

In ähnlich gelagerten Fällen wurde ein höherer Wertansatz dafür ermittelt – für die weitere Tauschaufgabe = Grundstücksangelegenheit, erfolgt eine Vorberatung im nichtöffentlichen Teil des Bauausschusses. Die endgültige Entscheidung über das Grundstücksgeschäft bleibt nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat vorbehalten. 


Unter der Voraussetzung der erfolgreichen Tauschangelegenheit, wäre der Dachgeschossausbau und den hierfür erforderlichen Stellplätzen auf dem Baugrundstück zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Dachausbau unter dem Vorbehalt herzustellen, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können. 

Dazu ist ein Grundstückstausch erforderlich – die Inhalte / Forderungen dazu sind im nichtöffentlichen Teil der Niederschrift des Bauausschusses protokolliert. Eine endgültige Entscheidung bei dieser Grundstücksangelegenheit trifft der zuständige Gemeinderat in einer seiner Sitzungen. 

Weiterhin werden neue Dachbelichtungselemente in den Ansichten Nord-Ost und Süd-West in Form von Dachflächenfenster geplant. Diese sind so auszubilden, dass alle Reglements der Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden – insbes. Abstand untereinander mind. 1,00 m, Abstand vom First mind. 1,00 m – überdies dürfen diese Fenster nicht aneinander gebaut werden – der Planer wird insoweit darauf hingewiesen, dies in den Eingabeplänen entsprechend zu korrigieren. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:17 Uhr