Tekturantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstr. 5;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: John Mamisch, Südliche Münchner Str. 8a, 82031 Grünwald
Bauort: Kestermannstr. 5, Grundstück Fl.Nr. 617/32 – Größe = 1.500m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Vorliegender Tekturantrag zu Haus 2 betrifft nach Prüfung den letzten noch schützenswerten Baum. Es handelt sich hierbei um eine Buche (Nr. 2) mit einem Stammumfang von 2,34 und einer Höhe von 25m. Durch ein Gutachten – Baumspezialisten Kärtner / Theuerkauf vom 17.07.2019 wird ein erheblicher Trockenschaden der Oberkrone bescheinigt. Ein fachgerechter Rückschnitt würde für den Baum ein erhöhtes Risiko darstellen – die Verkehrssicherheit ist lt. Gutachten derzeit nicht gegeben. 

Eine weitere Buche Nr. 3 steht zentral im Grundstück und ist nach Gutachtermeinung ebenfalls stark durch die Trockenheit geschädigt – der Totholzanteil ist sehr stark und der Baum nicht mehr erhaltenswert. 


Das gemeindliche Umweltamt teilt die Auffassung des Gutachters zu Baum Nr. 3 – uneingeschränkt (nachlassende Vitalität, Sonnenbrand etc.) – eine Fällung ist hier unausweichlich. 

Anders hingegen wird der Zustand des Buchenbaumes Nr. 2 bescheinigt – lt. Ortseinsicht des Umweltamtes ist diese Buche immer noch erhaltenswert. 

Entgegen den fehlerhaften Darstellungen zur bereits genehmigten Fällung des Baumes Nr. 2 ist richtigerweise festzustellen, dass die beantragte Fällung nach aktueller Aktenlage bislang nicht genehmigt worden ist. Danach fällt die Buche Nr. 2 unter den Schutz der Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald. 

Der beantragten Fällung des dann noch einzig verbleibenden geschützten Baumes sollte nicht stattgegeben werden – man bedenke auch die Historie zu diesem Grundstück. Ursprünglich war das mal sehr große Grundstück locker / gering bebaut und geprägt von altem schützenswerten Baumbestand. Innerhalb von wenigen Jahren wurde durch immer neue Anträge und Tekturen das Baurecht „optimiert“ – leider zu Lasten der Ökologie. 

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist als beauftragter Planer für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, der beantragten Fällung der Buche Nr. 3 zuzustimmen. Der weiteren Fällung der erhaltenswerten Buche Nr. 2 wird hingegen nicht zugestimmt, dieser Baum ist zwingend zu erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:17 Uhr