Bauherr: John Mamisch, Südliche Münchner Str. 8a, 82031 Grünwald
Bauort: Kestermannstr. 5, Grundstück Fl.Nr. 617/32 – Größe = 1.500m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Vorliegender Tekturantrag zu Haus 2 betrifft nach Prüfung den letzten noch schützenswerten Baum. Es handelt sich hierbei um eine Buche (Nr. 2) mit einem Stammumfang von 2,34 und einer Höhe von 25m. Durch ein Gutachten – Baumspezialisten Kärtner / Theuerkauf vom 17.07.2019 wird ein erheblicher Trockenschaden der Oberkrone bescheinigt. Ein fachgerechter Rückschnitt würde für den Baum ein erhöhtes Risiko darstellen – die Verkehrssicherheit ist lt. Gutachten derzeit nicht gegeben.
Eine weitere Buche Nr. 3 steht zentral im Grundstück und ist nach Gutachtermeinung ebenfalls stark durch die Trockenheit geschädigt – der Totholzanteil ist sehr stark und der Baum nicht mehr erhaltenswert.
Das gemeindliche Umweltamt teilt die Auffassung des Gutachters zu Baum Nr. 3 – uneingeschränkt (nachlassende Vitalität, Sonnenbrand etc.) – eine Fällung ist hier unausweichlich.
Anders hingegen wird der Zustand des Buchenbaumes Nr. 2 bescheinigt – lt. Ortseinsicht des Umweltamtes ist diese Buche immer noch erhaltenswert.
Entgegen den fehlerhaften Darstellungen zur bereits genehmigten Fällung des Baumes Nr. 2 ist richtigerweise festzustellen, dass die beantragte Fällung nach aktueller Aktenlage bislang nicht genehmigt worden ist. Danach fällt die Buche Nr. 2 unter den Schutz der Baumschutzverordnung der Gemeinde Grünwald.
Der beantragten Fällung des dann noch einzig verbleibenden geschützten Baumes sollte nicht stattgegeben werden – man bedenke auch die Historie zu diesem Grundstück. Ursprünglich war das mal sehr große Grundstück locker / gering bebaut und geprägt von altem schützenswerten Baumbestand. Innerhalb von wenigen Jahren wurde durch immer neue Anträge und Tekturen das Baurecht „optimiert“ – leider zu Lasten der Ökologie.