Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen (Austauschpläne) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/3 an der Herrenwiesstr. 17;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Herrenwiesstr. 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3, 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das Bauvorhaben war bereits im Oktober 2018 Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Das Einvernehmen wurde unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Zum einen die Reduzierung der Firsthöhe auf 10,95 m, zum anderen der Erhaltung der Bäume Buche Nr. 1, Eiche Nr. 57 und Eichengruppe 52-56. Beiden Forderungen wurde mit vorgelegten Austauschplänen nachgekommen.  

Die erfolgt durch Errichtung einer Tiefgarage anstatt der ursprünglich geplanten Dreifachgarage, wodurch das Wohnhaus Richtung Süden und weg von der Eichengruppe verschoben wurde. Weitere Änderungen: 

  • Verschiebung des Pools (entsprechend Hauptgebäude)
  • Umplanung Kellergeschoss und Hinzunahme Kelleraußentreppe
  • Änderung Obergeschoss, Änderung Größe des Balkons
  • Änderung Dachgeschoss inkl. Giebel Westseite
  • Reduzierung Dachneigung zur Einhaltung der maximalen Firsthöhe von 10,95 m 

Aufgrund der Tiefgarage, die mit 1 m Erdüberdeckung geplant ist, wird eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca, 215 m² erforderlich. Diese sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden. 

Die Überschreitung der Baugrenze zur Dr.-Max-Straße sollte wie im Ursprungsbeschluss erneut befürwortet werden, da es sich um eine Nebenanlage handelt. 

Die sonstigen baurechtlichen Festsetzungen werden eingehalten. 

Vom gemeindlichen Umweltamt wurde die Änderung der Planung sehr begrüßt. Als elementar wird allerdings dennoch die Beauflagung einer ökologischen Baubegleitung bzw. baubegleitende Baumpflege gesehen. Dies insbesondere für die Buche Nr. 1 mit den erforderlichen Wurzelbrücken. 

Der Wurzelstock der Buche Nr. 19, die als Gefahrenbaum zur Fällung beantragt ist, muss unbedingt im Boden verbleiben. Dies gilt auch für die Wurzelstöcke der zu fällenden Bäume Nr. 29, 23, 25, 26 und 28, um den Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäume nicht zu gefährden. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu den Austauschplänen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage herzustellen

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 215 m² wird aufgrund der mit 1 m Erdüberdeckung geplanten Tiefgarage zugestimmt.

Einer Überschreitung der Baugrenze wegen Errichtung eines Pools wird zugestimmt. 

Für die verbleibenden Eichen und insbesondere die Buche Nr. 1 wird die Beauflagung einer ökologischen Baubegleitung bzw. baubegleitende Baumpflege gefordert. Außerdem müssen die Wurzelstöcke der Bäume Nr. 19, 23, 25, 26, 28 und 29 unbedingt im Boden verbleiben um den Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäume nicht zu gefährden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 10:17 Uhr