Zu diesem Tagesordnungspunkt war vom BKPV Herr Dipl.-Volkswirt Weber, der aus der Kameralistik den kaufmännischen Abschluss im Entwurf erstellt hat, eingeladen. Er stand zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und zur Frage der Angemessenheit des Wasserpreises zu dieser Sitzung zur Verfügung.
Kämmerer Bader verwies auf die allen Mitgliedern des Ausschusses für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übersandte Erläuterung des kaufmännischen Abschlusses 2018. Danach beträgt die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 9.188.888,86 €
gegenüber der Vorjahressumme von 9.083.526,10 €. Die bereinigte Bilanzsumme nahm im Berichtsjahr um 132 Tsd. € zu. Die Aktivseite wird vor allem durch das um die Ertragszuschüsse gekürzte Anlagevermögen bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr hat es um 55 Tsd. € zugenommen. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital durch die Zuführung der erlassenen Kassenkreditzinsen des Vorjahres (14 Tsd. €) und den Jahresgewinn (292 Tsd. €) um 306 Tsd. €.
Hinsichtlich der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der ansonsten steuerlichen Belastung eine Gewinnverzichtserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde, so dass die Kunden in aller Regel keine Steuerbelastung mittragen müssen.
Der Vorjahresgewinn von 109.123,56 € hat sich erhöht auf 291.980,75 €
Die kumulierten Vorjahresverluste in Höhe von -48.894,79 €
verringern sich somit zu einem Gewinnvortrag auf insgesamt 243.085,96 €
Die abgegrenzten Erträge aus Wassergebühren sind um rund 122.000,00 € oder um 8,00 % (Vorjahr 4 %) gestiegen. Grund hierfür ist der erhöhte Wasserverbrauch um 88.121 m³. Außerdem war bei den aktivierten Eigenleistungen ein Rückgang um 38 Tsd. € oder 33% zu beobachten. Insgesamt sind damit die Erträge um 69 Tsd. € oder 4 % gestiegen.
Die gesamten Aufwendungen sind mit 1,386 Mio. € um 114 Tsd. € oder 8 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Neben einer Abnahme des Betriebsaufwandes um 22 Tsd. € oder 10 % sowie des Geschäftsaufwandes um 42 Tsd. € oder 14 % verminderte sich der Personalaufwand um 75 Tsd. € oder 13 %.
Auf den Personalaufwand entfallen 38 % (Vj. 40%) und 28 % (Vj.25%) auf Abschreibungen. So gesehen umfassen diese beiden Aufwandsgruppen etwa zwei Drittel aller Aufwendungen.
Hinsichtlich der Finanzlage des Wasserwerkes wird auf den Anhang Blatt 3 verwiesen. Hieraus zeigt sich, dass der gesamte Mittelbedarf von 612 Tsd. € zu 129 % aus der Eigen- und Selbstfinanzierung erbracht wurde. Die Mittel wurden zu 87 % vor allem zur Vermögensbildung und mit 13 % zur Vermögensumschichtung verwendet.
Prüfauftrag Kassenkredit Zuführung in die offene Rücklage und Verzinsung:
Der Kassenkredit beträgt 1.439.721,38 € (Stand 31.12.2018) und wird mit 1 % verzinst (Zinsausgabe rund 15 Tsd. € aus mittleren Schuldenstand 1.527.253,65 €). Per Gemeinderatsbeschluss kann bestimmt werden, dass ein Teil des Kasssenkredits in Allgemeine Rücklagen (offene Rücklage) umgewandelt wird. Hierbei handelt es sich um einen rein buchungstechnischen Vorgang. Ein tatsächlicher Mittelfluss findet nicht statt. Aufgrund des z. Z. sehr niedrigen Zinssatzes könnten sich dadurch die Aufwendungen aber nur um max. 15 Tsd. € verringern und sollten zur gegebener Zeit wieder geprüft werden, nämlich dann, wenn das allgemeine Zinsniveau ansteigt.
Der Zinssatz z. Z. mit 1 Prozent erscheint als marktgerecht, könnte aber ebenfalls mit Beschluss entsprechend angepasst werden (z.B. 0,5 %). Die finanziellen Auswirkungen auf die Aufwendungen sind aber ebenfalls überschaubar (7,5 Tsd. €).
Angemessenheit der Wassergebühren :
Bei Erträgen von 1,678 Mio. € und gesamten Aufwendungen von 1,386 Mio. € verbleibt im Berichtsjahr ein Jahresgewinn in Höhe von rund 192.000 € (Vorjahr 109 Tsd. €). Der Gewinn ist höher als im Vorjahr ausgefallen, da in Folge des wärmeren und trockenen Sommers 2018, eine höhere Menge an Wasser verkauft wurde. Außerdem waren die Personal- und Materialaufwendungen rückläufig.
Da sich die Verlustvorträge Ende 2018 noch auf etwa 255 Tsd. € belaufen, ist aus körperschaftssteuerlicher Sicht nichts gegen die aktuelle Höhe des Wasserpreises seit 1.1.2015 einzuwenden, da mit sinkenden Wassermengen und steigenden Aufwendungen gerechnet wird.