Antrag Sebastian Munte zur Aufstockung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 173/6 an der Tölzer Str. 18a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.07.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Sebastian Munte, Tölzer Str. 18a, 82031 Grünwald
Bauort: Tölzer Str. 18a, Grundstück Fl.Nr. 173/6 (Grundstücksgröße = 524 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauwerber plant die Aufstockung des bestehenden Bungalow-Gebäudes am Tölzer Berg.
Auf einem Schenkel des L-förmigen Gebäudes soll ein weiteres (Voll-)Geschoss in Flachdachbauweise zur Erweiterung des Wohnraums für die Familie errichtet werden.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass die Geschossflächenzahl und die Grundfläche mit den Nebenanlagen eingehalten werden. Bei der Grundfläche mit dem Hauptgebäude, die bereits im Bestand überschritten ist, kommt aufgrund einer erforderlichen Treppe zur Andienung des neuen Obergeschosses eine Mehrung von 3m² hinzu. Der Bereich ist heute im Bestand bereits mit einem Vordach überdeckt, das hierfür nun zum dem Hauptgebäude zugehörigen Treppenbereich umschlossen wird. Überschreitungen des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich der Hauptnutzung werden grundsätzlich nicht zugelassen. Gesehen auf das Gesamtvorhaben würde die Bilanz hinsichtlich der Grundflächenzahl dennoch positiv ausfallen, da das bisher vorhandene Vordach auf der Gebäudenordseite auf einer Fläche von 22,5m² abgebrochen wird. Außerdem wird ein großflächiger Lichtschacht reduziert auf zwei kleine Lichtschächte, was in der Flächenbilanz wieder positiv zu sehen ist. Insgesamt wird demnach mit dem geplanten Vorhaben die versiegelte und für die Grundfläche relevante Fläche verringert.

Die Höhenentwicklung entspricht der Umgebungsbebauung, ebenso die Art der baulichen Nutzung (Wohnen im allgemeinen Wohngebiet) nach § 34 BauGB.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Ein weiterer Zwangspunkt beim gegenständlichen Bauvorhaben ist die Erfordernis einer Abstandsflächenübernahme durch das nördlich angrenzende Grundstück Tölzer Straße 14, das im Eigentum der Gemeinde Grünwald steht. Es handelt sich dabei um eine Überschreitung der Abstandsfläche um 0,15m auf einer Länge von 13,63m (= ca. 2,04m²). Aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitung sollte der Übernahme zugestimmt werden.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wird am Sitzungstag vorgetragen.

Der Stellplatznachweis wurde erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind fast vollständig.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines Wohngebäudes herzustellen.

Der Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird aufgrund der insgesamt positiven Bilanz im Vergleich zur Bestandsplanung (insgesamt Verringerung der Überschreitung) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auf Antrag von Frau Wassermann wird folgender Beschluss gefasst:
Es ist ein Baum 2. Ordnung zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dass die Gemeinde in ihrer Funktion als Grundstückseigentümerin des betroffenen, sog. dienenden Grundstücks der beantragten, geringfügigen Abstandsflächenübernahme ausnahmsweise zustimmt. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.10.2016 09:37 Uhr