Bauantrag Tarek Mamisch zur Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in ein Büro auf dem Grundstück Fl. Nr. 599/0 an der Südlichen Münchner Straße 46;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.07.2015 ö 9

Sachverhalt

Bauherr: Tarek Mamisch, Forstweg 5, 82031 Grünwald
Bauort: Südliche Münchner Str. 46, Grundstück Fl.Nr. 599/0 (Grundstücksgröße = 2.508m²)
Planbereich: Planbereich: § 34 BauGB, Baulinienplan Nr. 29 B 33 und Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung;

Der Bauausschuss hat sich mit der Nutzungsänderung und dem geplanten Umbau des Orterer Getränkemarktes in eine Vinothek mit Bistro zuletzt in öffentlicher Sitzung am 29.07.2013 eingehend befasst und das Einvernehmen einstimmig hergestellt. Die Baugenehmigung wurde nicht erteilt – lt. telf. Rücksprache mit dem Landratsamt München wurde dieser Bauantrag bereits im März 2015 zurückgezogen.

Mittlerweile hat der Antragsteller einen neuen Antrag auf Nutzungsänderung bei der Gemeinde eingereicht – es geht dabei die ursprünglich geplante Nutzung einer Vinothek mit Bistro nunmehr in eine Büronutzung zu bringen. Die neue Nutzung wurde vor Ort bereits baulich umgesetzt.

Entlang der Ludwig-Thoma-Straße werden nunmehr acht Stellplätze beantragt; diese werden z.T. (im östlichen Bereich) über eine 5,00m breite Zufahrt erschlossen. Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise geführt – für die bisherige Nutzung als Getränkeabholmarkt waren acht Stellplätze vorhanden – für die künftige Büronutzung sind fünf Stellplätze erforderlich.

Auf der Gebäudewestseite werden (wie ursprünglich auch geplant) drei Großbäume gepflanzt – die bisher beantragte Freischankfläche für das Bistro soll nunmehr eine Terrasse werden zur Nutzung für die Büronutzer – auch in diesem Bereich werden diverse Pflanzen (darunter zwei Großbäume) zur Pflanzung beantragt. Welche Großbäume (Gattung, Stammumfang usw.) es sein sollen, ist aus der Planung nicht ersichtlich

Mit der geänderten Lage der Stellplätze ist die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen erneut tangiert – jedoch im zulässigen Rahmen in Form einer Befreiung. Es sollte daher eine Befreiung befürwortet werden, unter der Voraussetzung, dass die neuen Stellplätze aus wasserdurchlässigen Bodenbelägen ausgebildet werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur vorliegenden Nutzungsänderung von Getränkeabholmarkt in Büronutzungen herzustellen.

Wegen der wasserdurchlässigen Ausführung der Belagsarten wird eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO befürwortet.

Es sind die fehlenden Angaben zur Freiflächengestaltung in den Grundrissplänen zu ergänzen.

Vor Weitergabe des Bauantrages an das Landratsamt München ist noch eine Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 09:37 Uhr