Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Schwimmteich auf dem Grundstück Fl. Nr. 629/26 an der Robert-Koch-Straße 13a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Robert-Koch-Straße 13a, Grundstück Fl.Nr. 629/29 (Grundstücksgröße = 1.977 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung (Satteldach, DG ist kein Vollgeschoss).

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. mit der Grundfläche Hauptgebäude um ca. 0,5 m² überschritten. Dies ist zu korrigieren, die maximal zulässige Grundfläche ist einzuhalten. Gespräche mit dem Architekten haben hierzu bereits stattgefunden, eine Korrektur wurde zugesagt.

Die maximal zulässige Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund des sog. Hammerstils, also der Zufahrt zum in zweiter Reihe liegenden Grundstück um insgesamt ca. 174 m² überschritten. Die beantragte Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für den geplanten „Natur“-Pool (Schwimmbecken mit biologischer Wasseraufbereitung), sollte nicht befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.

Der Stellplatznachweis wurde erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand wird in Form der Nachbarbäume entlang der Grundstückszufahrt berührt. Hierfür wird vom zuständigen Umweltamt eine ökologische Baubegleitung bzw. baubegleitende Baumpflege gefordert.
Des Weiteren sind noch drei zusätzliche Pflanzungen einzuplanen. Dies ist dem Planer bereits bekannt und wird korrigiert.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.

Eine Befreiung aufgrund der Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca.174 m² wird aufgrund der überlangen Zufahrt zum Hinterliegergrundstück befürwortet.

Eine weitere Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen zur Errichtung eines Naturpools wird nicht befürwortet.

Für die entlang der Zufahrt bestehenden Nachbarbäume soll eine ökologische Baubegleitung/ baubegleitende Baumpflege beauflagt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:31 Uhr